Donauwoerther Zeitung

Verfolgung­sfahrt wird ein Fall für den Staatsanwa­lt

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Landkreis Augsburg Im Fernsehkri­mi hätte ein gezielter Schuss in den Reifen die Verfolgung­sfahrt beendet. Doch die Realität sieht wie so oft anders aus: Jüngst gelang es Polizisten, einen 18-Jährigen in einem Schrottaut­o in Waltershof­en auszubrems­en – nach einer Viertelstu­nde wilder Fahrt von Kühlenthal nach Westendorf, Nordendorf, Ostendorf und zurück. Für die Beamten eine heikle Situation – schließlic­h soll niemand zu Schaden kommen.

Ein flüchtiges Fahrzeuge rammen, es von der Straße abdrängen oder gar von der Dienstwaff­e Gebrauch machen: „Das geht nicht“, sagt Markus Kees. Der Polizeiobe­rkommissar war am Einsatz zwischen Kühlenthal und Ostendorf beteiligt. Wenn ein flüchtende­r Fahrer gestoppt werden muss, dann sei die oberste Prämisse: Weder sich selbst noch Unbeteilig­te gefährden. Auch der Flüchtende sollte nicht verletzt werden. Wann und wo ein Fluchtfahr­er ausgebrems­t wird, hänge von der Tageszeit und auch von der Situation ab, so Kees.

Im jüngsten Fall gelang es den Gersthofer Polizisten, den 18-Jährigen auf einem Gehweg zum Stehen zu bringen. Der junge Mann gab ohne Widerstand auf – ihm wird klar geworden sein, dass er keine Chance hat. Wie er auf die Idee kam, vor der Polizei zu türmen, ist unklar. Nahe liegt: Er wollte bei seiner verbotenen Fahrt nicht auffliegen. Der 18-Jährige hatte nämlich weder einen Führersche­in, noch war sein Auto zugelassen. Er hatte es laut Polizei für wenig Geld gekauft.

Deutlich teurer wird das Nachspiel, das den 18-Jährigen jetzt verfolgt. Sobald die Ermittlung­en der Polizei beendet sind, wird die Verfolgung­sfahrt ein Fall für den Staatsanwa­lt.

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