Verfolgungsfahrt wird ein Fall für den Staatsanwalt
Landkreis Augsburg Im Fernsehkrimi hätte ein gezielter Schuss in den Reifen die Verfolgungsfahrt beendet. Doch die Realität sieht wie so oft anders aus: Jüngst gelang es Polizisten, einen 18-Jährigen in einem Schrottauto in Waltershofen auszubremsen – nach einer Viertelstunde wilder Fahrt von Kühlenthal nach Westendorf, Nordendorf, Ostendorf und zurück. Für die Beamten eine heikle Situation – schließlich soll niemand zu Schaden kommen.
Ein flüchtiges Fahrzeuge rammen, es von der Straße abdrängen oder gar von der Dienstwaffe Gebrauch machen: „Das geht nicht“, sagt Markus Kees. Der Polizeioberkommissar war am Einsatz zwischen Kühlenthal und Ostendorf beteiligt. Wenn ein flüchtender Fahrer gestoppt werden muss, dann sei die oberste Prämisse: Weder sich selbst noch Unbeteiligte gefährden. Auch der Flüchtende sollte nicht verletzt werden. Wann und wo ein Fluchtfahrer ausgebremst wird, hänge von der Tageszeit und auch von der Situation ab, so Kees.
Im jüngsten Fall gelang es den Gersthofer Polizisten, den 18-Jährigen auf einem Gehweg zum Stehen zu bringen. Der junge Mann gab ohne Widerstand auf – ihm wird klar geworden sein, dass er keine Chance hat. Wie er auf die Idee kam, vor der Polizei zu türmen, ist unklar. Nahe liegt: Er wollte bei seiner verbotenen Fahrt nicht auffliegen. Der 18-Jährige hatte nämlich weder einen Führerschein, noch war sein Auto zugelassen. Er hatte es laut Polizei für wenig Geld gekauft.
Deutlich teurer wird das Nachspiel, das den 18-Jährigen jetzt verfolgt. Sobald die Ermittlungen der Polizei beendet sind, wird die Verfolgungsfahrt ein Fall für den Staatsanwalt.