50 000 Euro Strafe für getötete Wespe
Wer die schwarz-gelben Insekten erschlägt, muss bis zu 50000 Euro Strafe zahlen. Auch wenn es vielen unbekannt ist: Die Tiere erfüllen wichtige Funktionen
Augsburg Endlich Frühling – optimal, um mit Freunden die ersten Grillabende zu planen, draußen ein Eis zu essen oder in den Biergarten zu gehen. Doch schnell kann es mit der Gemütlichkeit vorbei sein. Denn wird es draußen wärmer, gesellen sich gern Wespen mit an den Tisch. Die Wespe gehört zu den unbeliebtesten Insekten Deutschlands. Grund genug, um sie zu töten? Nein. Wer Wespen erschlägt, muss – zumindest rein rechtlich gesehen – zahlen. Die Chance, erwischt zu werden, ist freilich gering.
Der Berliner „Verband für bürgernahe Verkehrspolitik“hat in einem Katalog die Zahlen aus dem Bundesnaturschutzgesetz zusammengefasst. Dem Bußgeldkatalog zufolge kostet das Fangen, Verletzen oder Töten von Wespen in Bayern bis zu 5000 Euro. Damit kommen Wespen-Gegner aus Bayern noch ganz gut weg. In NordrheinWestfalen müssen Bürger, die eine Gemeine Wespe erledigen, schon bis zu 50 000 Euro zahlen.
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt sind die Gemeine und die Deutsche Wespe, wie alle anderen wild lebenden Tierarten, durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Demnach ist es verboten, diese mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Die Kreiselwespe, die Kopfhornwespe sowie Hornissen stehen sogar unter besonderem Schutz. Das Töten von besonders geschützten Arten wird als höhere Ordnungswidrigkeit geahndet.
Im Bußgeldkatalog wird angegeben, dass bei besonderen Arten bis zu 50000 Euro fällig sein können. Gleiches gilt für das Beschädigen der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Die Unterscheidung verschiedener Wespenarten ist für den Laien nicht einfach, sagt ein Sprecher des Bayerischen Landesamts für Umwelt. „Aber nur die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe fliegen an menschliche Nahrungsmittel.“Außerhalb ihres Nestbereichs seien Wespen generell nicht aggressiv. Stiche könne es nur geben, wenn das Tier sich in die Enge getrieben fühlt, eingeatmet oder gedrückt wird.
Allerdings gibt es Ausnahmen der gesetzlichen Regelungen: Stellen Wespen eine unmittelbare Gefahr für den Menschen dar, dürfen sie getötet werden. Das gilt zum Beispiel für Allergiker. Heinz Paula, Vorsitzender des Tierschutzvereins Augsburg, findet es richtig, das Töten von Tieren unter hohe Strafen zu stellen. Bußgelder sind seiner Meinung nach meist viel zu niedrig angesetzt – zum Beispiel beim illegalen Welpenhandel sowie der nicht artgerechten Nutztierhaltung.
Viele Menschen wüssten nicht, dass Wespennester im Garten nicht einfach achtlos zerstört werden dürfen. Dabei sei die Wespe durchaus nützlich. „Unser ganzes Ökosystem wird durch die Wespen bereichert.“
Das bestätigt Marion Müller, Agrarbiologin vom bayerischen Institut für Biodiversitätsinformation. „Bienen, Hornissen und auch Wespen bestäuben nicht nur alle wichtigen Kulturpflanzen, sondern auch alle blühenden Wildpflanzen.“In der Natur würden alle Tiere eine Funktion erfüllen. „Auch wenn diese unscheinbar für uns Menschen ist und wir nicht einen direkten Sinn an ihnen erkennen.“
Jede Wespenart sei nützlich, sagt auch Jan-Erik Ahlborn, Wespenberater aus Mindelheim. Blumen, die Hummeln oder Bienen nicht anfliegen, würden zum Beispiel vermehrt von Wespen bestäubt. Dass die Gemeine Wespe gerade im Spätsommer vermehrt in Menschennähe aktiv wird, liege daran, dass die meisten Pflanzen verblüht sind. Durch die immer steigende Anzahl von Monokulturen gäbe es zudem immer weniger Blumenwiesen. „Wenn die Wespe hier nur trostlose Landschaft vorfindet, dann ist es normal, dass sie in Biergärten oder beim Bäcker auf Nahrungssuche geht.“