Zugunglück: Fahrplan mit Tücken
Die Kriminalpolizei prüft nach dem tragischen Unfall mit zwei Toten in Aichach, ob der Fahrdienstleiter abgelenkt war. Was macht die Bahn jetzt?
Aichach Welche Rolle spielte eine Besonderheit im Fahrplan der Deutschen Bahn für das tödliche Zugunglück in Aichach am Montagabend? Dieser Frage gehen nach Informationen des derzeit die Ermittler nach.
Zum Hintergrund: Täglich fahren 19 Regionalbahnen von Augsburg über Aichach nach Ingolstadt. 17 von ihnen fahren auf Gleis zwei in den Aichacher Bahnhof. Nur die Züge um 6.11 Uhr und um 21.16 Uhr nutzen Gleis eins, um Güterzügen Platz zu machen. Am Montag passierte dann jedoch der folgenschwere Fehler: Eine Weiche war manuell falsch gestellt worden, und so fuhr der Unglückszug um 21.16 Uhr irrtümlich auf Gleis zwei Richtung Bahnhof – und kollidierte mit einem dort stehenden Güterzug. Der 37 Jahre alte Lokführer der Regionalbahn sowie eine 73 Jahre alte Passagierin starben, 14 weitere Fahrgäste wurden verletzt.
dem Magazin überprüfen die Ermittler nun, ob der am Montag verantwortliche Fahrdienstleiter möglicherweise die zwei Gleise verwechselt hat. Der 24-Jährige soll erst seit gut einem Jahr im Dienst sein. Außerdem werde geprüft, ob er bei der Weichenstellung durch Gespräche abgelenkt gewesen sein könnte. In unmittelbarer Nähe seines Arbeitsplatzes im Stellwerk befinde sich ein Aufenthaltsraum. Dort habe zum Unglückszeitpunkt offenbar ein Lokführer gewartet, der seinen Kollegen im Personenzug habe ablösen sollen.
Der Fahrdienstleiter, gegen den unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt wird, hat bei der Polizei inzwischen ausführlich über den Unfall ausgesagt. Das bestätigte am Freitag Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai unserer Zeitung. Zu Details der Aussage wollte sich Nickolai nicht äußern. Die Ermittlungen liefen, ein Gutachten zum Ablauf des tödlichen Unfalls werde erstellt. Bis dieses vorliege, werde er keine weiteren Auskünfte mehr zum Stand der Ermittlungen geben, erklärte er.
Während Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft bislang davon ausgehen, dass menschliches Versagen des Fahrdienstleiters für den Unfall ursächlich war, kam zuletzt auch Kritik an der veralteten Technik im Stellwerk des Aichacher Bahnhofs auf. Dort müssen die Fahrdienstleiter noch händisch Signale und Weichen stellen. Vertreter des Fahrgastverbandes „Pro Bahn“sind davon überzeugt, dass das Unglück mit einer modernen und computergestützten Technik hätte verhindert werden können
Die Deutsche Bahn hielt sich diesbezüglich und mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen am Freitag bedeckt. Deutschlandweit werde jedes vierte Stellwerk mechaLaut nisch betrieben, insgesamt 752. Jedes einzelne Stellwerk sei „für einen sicheren Eisenbahnbetrieb durch die zuständigen Behörden zugelassen“. Die Digitalisierung der Leitund Sicherungstechnik auf dem insgesamt rund 33200 Kilometer langen Streckennetz erfolge „perspektivisch“und hänge von den vom Bund dafür zur Verfügung gestellten Geldern ab. Das gelte prinzipiell auch für den Bahnhof in Aichach. „Wir werden das Ergebnis der Ermittlungen abwarten und dann über mögliche Konsequenzen entscheiden“, sagte eine Sprecherin der Bahn auf Nachfrage unserer Zeitung. Der von den Ermittlern in den Fokus genommene Fahrplan in Aichach sei derweil „keine Besonderheit“. Dass Regionalzüge auf unterschiedlichen Gleisen durch einen Bahnhof fahren, sei vielerorts der Fall und der Komplexität des Fahrplans geschuldet. Für einen Fahrdienstleiter sei eine derartige Regelung „ganz normales Tagesgeschäft“. Eichstätt Für Beobachter war es nur eine Frage der Zeit: Nachdem unsere Zeitung am Mittwoch berichtet hatte, dass der Finanzskandal im Bistum Eichstätt für die Kirche weniger gravierende Folgen als angenommen haben könnte, ist jetzt einer der beiden Beschuldigten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Haftbefehl gegen den früheren stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums sei gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II am Freitag. Der zweite Beschuldigte, ein „Projektentwickler im Immobilienbereich“, bleibe in U-Haft.
Die Entlassung des Mannes, auch wegen seines Gesundheitszustandes, war abzusehen gewesen – unter anderem, weil die Ermittler „derzeit nur noch von einem gesicherten Vermögensschaden von mindestens rund einer Million US-Dollar“ausgehen. Das hatte eine Behördensprecherin unserer Zeitung mitgeteilt. Im Februar war der mögliche Schaden von Bistum und Staatsanwaltschaft dagegen mit 60 Millionen US-Dollar (48,2 Millionen Euro) angegeben worden. In der Höhe seien Darlehen „vermögensgefährdend und ohne Absicherung gewährt“worden.
Wegen der „zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse sowie nicht zuletzt aufgrund der inzwischen tatsächlich erfolgten Darlehensrückzahlungen“sei diese „sehr negative Bewertung ... erheblich in Frage gestellt“, erklärte die Behörde dann in unserer Mittwochausgabe. Ihr geht es um den strafrechtlich relevanten, anklagbaren Schaden. Wie viel Geld das Bistum, das sich durch fragwürde Immobilen-Deals in den USA betrogen fühlt, tatsächlich verlieren wird, ist noch unklar.
Im Aufenthaltsraum nebenan wartete ein Lokführer