Schwänzer: Eltern üben Kritik
Einsatz der Polizei sei übertrieben
Augsburg Der Polizeieinsatz gegen Schulschwänzer zu Beginn der Pfingstferien in Bayern ist bei Elternund Erzieherverbänden auf Kritik gestoßen. „Es stimmt, die Regeln müssen eingehalten werden. Aber die Polizei einzuschalten, ist doch etwas übertrieben“, sagt der Vorsitzende des Bundeselternrats Stephan Wassmuth. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält das Vorgehen der Polizei ebenfalls für überzogen. „Generell ist es sinnvoller, mit den Eltern das Gespräch zu suchen“, sagt Ilka Hoffmann von der GEW. Der Bayerische Lehrerverband (BLLV) hält dagegen: „Grenzüberschreitungen müssen geahndet werden“, sagt Simone Fleischmann, Präsidentin des BLLV.
Die Polizei erwischte an bayerischen Flughäfen 20 Familien, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen. Am Allgäu-Airport bei Memmingen gab es zehn Fälle. Die Beamten kontrollieren im Zuge der regulären Ausreisekontrollen am Flughafen und ließen sich in Verdachtsfällen die Genehmigung der Schule zeigen. „Am Abflug wurde niemand gehindert“, sagt Florian Wallner, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Das Prozedere nimmt danach seinen Gang: Die betroffenen Eltern erhalten
Rückreise Kontrollen nach den Ferien
eine Anzeige, ihr Fall wird den Landratsämtern mitgeteilt. Die Eltern werden angeschrieben und haben dann 14 Tage Zeit, Stellung zu beziehen. Ihnen drohen Verwarnund Bußgelder. Deren Höhe variiere je nach Stadt und Kommune. Im Oberallgäu liegt der Tagessatz beispielsweise zwischen 50 und 250 Euro. Auch nach den Ferien wird die Polizei die Ein- und Ausreisenden an Flughäfen kontrollieren.
Eine Seltenheit sind die Schulschwänzer vor den Ferien nicht. „Jede Schule hat ihre Fälle“, sagt Fleischmann vom Lehrerverband. Sie selbst sei zwölf Jahre Schulleiterin gewesen und habe dabei oft sehr kreative Ausreden gehört, erinnert sie sich. Zum Beispiel von Geburtstagsfeiern der Oma in Frankfurt – die aber in Österreich wohnt. Mit Briefen an die Eltern habe sie versucht, an deren Vorbildfunktion zu appellieren.