Korrektes Balzgespräch
In einer wichtigen Angelegenheit hat Schweden wieder einmal die Vorreiterrolle übernommen. Mit dem „Einwilligungsgesetz“wird festgelegt, wie sich ein verliebter Mann seiner Auserwählten juristisch korrekt annähert. Er muss seine erotischen Absichten erst einmal erläutern. Damit ist ein altes Problem gelöst. Viele Männer benehmen sich seit Urzeiten tölpelhaft, einfallslos und einsilbig, wenn sie von einem plötzlichen Hormonschwall zur Balz angestachelt werden. Künftig verläuft die Anbahnung einer Beziehung in streng geregelten Bahnen. Der Bewerber unterdrückt funkelnde Blicke und jede Grapscherei. Er tritt zunächst in das notwendige Vorgespräch ein. Das kann dauern. Denn nicht bei jeder umworbenen Frau löst die Frage „Na, wie wär’s mit uns beiden?“jubelnde Zustimmung aus. Wie bei politischen Debatten ist Hartnäckigkeit gefragt.
Wenn nach zeitraubendem Dialog aus einem „Jein“des belagerten Lustobjekts endlich ein deutlich ausgesprochenes „Ja“wird, kann der Verehrer endlich sicher sein, dass sein Name nicht in die internationale Me-Too-Liste aufgenommen wird. Und sollten Verwandte im Nebenzimmer bange auf den Ausgang der präerotischen Erörterung gewartet haben, kann der Sieger schließlich rufen wie Held Erwin in Goethes Schauspiel „Erwin und Elmire“: „Mein Vater! Hier halt ich sie in meinen Armen! Sie ist mein!“