Verleger und Sender einigen sich
ARD und ZDF legen Online-Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton
Berlin Für den jahrelangen Streit zwischen Verlegern und öffentlichrechtlichen Sendern ist eine Lösung gefunden. Die Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen. Das sieht der neue Telemedien-Staatsvertrag für den Rundfunk vor, auf den sich die Ministerpräsidenten am Donnerstag geeinigt haben. Die öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet sollen sich somit deutlich von denen der Zeitungsund Zeitschriftenverlage unterscheiden. Die Verleger hatten immer wieder kritisiert, das Textangebot der beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Apps und auf ihren Webseiten sei zu umfangreich und wettbewerbsverzerrend. In Zweifelsfällen soll künftig eine gemeinsame Schlichtungsstelle entscheiden, hieß es weiter.
Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), zeigte sich erfreut, dass es eine „journalistische und keine juristische“Einigung in dem Dauerstreit gegeben habe. „Es gibt heute nur Gewinner“, sagte er. Der ARD-Vorsitzende und BRIntendant Ulrich Wilhelm erklärte, dass es mit der Regelung „zum Teil Verbesserungen, Vereinfachungen und Rechtsklarheit“gebe, die allen zugutekomme. Er durfte sich vor allem über den Beschluss der Ministerpräsidenten
„Es gibt heute nur Gewinner.“Mathias Döpfner, BDZV Präsident
freuen, die SiebenTage-Regel bei Mediatheken aufzugeben. Sendungen der ÖffentlichRechtlichen können damit länger als bisher abgerufen werden. Damit soll einem veränderten Fernsehverhalten Rechnung getragen werden.
Einen Durchbruch bei der Diskussion um Änderungen bei der Festlegung des Rundfunkbeitrags gab es dagegen nicht. Mehrere Bundesländer hatten angeregt, ihn an die Entwicklung der Inflationsrate anzupassen. Dieses Thema habe am Donnerstag aber keine Rolle gespielt, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Länder-Rundfunkkommission, Malu Dreyer.