Keine Strafe für Kollegah und Farid Bang
Zeilen der Rapper über „Auschwitzinsassen“und den Holocaust sind von der Kunstfreiheit gedeckt
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Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender Gewalt- und Sexfantasien, heißt es in der Entscheidung, die den Beteiligten zuging. Weil sie aber damit dem Genre „GangstaRap“gerecht werden, sei dies nicht strafbar. Denn auch für diese Musikrichtung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit.
Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreises Echo waren mehrere Strafanzeigen gegen die Musiker eingegangen. Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemitismus-Vorwürfen mit dem Musikpreis ausgezeichnet worden. Dies hatte schließlich zu seiner Abschaffung geführt. Zuvor hatten andere mit dem Preis ausgezeichnete Musiker ihre Echos aus Protest zurückgegeben, darunter Marius MüllerWesternhagen und der am Freitag gestorbene Enoch zu Guttenberg.
Die viel kritisierte Zeile „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“sei weder eine Billigung noch eine Verharmlosung der NS-Herrschaft und ihres Völkermordes, so die Staatsanwaltschaft. Der Vergleich von KZ-Insassen mit dem eigenen Körper möge geschmacklos sein, aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar.
Gleiches gelte für die Zeile „Mache mal wieder ’nen Holocaust“. Diese Ankündigung sei weder eine Aufforderung zur Gewalt noch eine Verharmlosung des Holocausts. Wesensmerkmal des „GangstaRap“sei nun einmal die Glorifizierung von Kriminalität und Gewalt.
Überprüft wurden die Texte auch auf die Straftatbestände Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde möglich.
Kollegah und Farid Bang hatten kürzlich auf Einladung des Internationalen Auschwitz-Komitees die KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau besucht. Als Reaktion auf die Einstellung der Ermittlungen postete Farid Bang auf Facebook einen Link zu einem Zeitungsartikel darüber – kommentarlos.