Zu schade für die Tonne
Ernährung Jeder Bayer wirft jährlich 51 Kilo Lebensmittel weg. Das Landwirtschaftsamt gibt Tipps zum richtigen Haushalten
Landkreis 51 Kilo Lebensmittel landen in Bayern pro Kopf und Jahr durchschnittlich in der Mülltonne, bundesweit werden sogar 55 Kilos weggeworfen, wie eine aktuelle Erhebung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zeigt.
„Jedoch sind viele Lebensmittel, die weggeworfen werden, eigentlich zu schade für die Tonne“, betont Brigitte Steinle, Hauswirtschaftsoberrätin und Schulleiterin der Landwirtschaftsschule Nördlingen, Abteilung Hauswirtschaft. Ganz grundsätzlich muss sich ihrer Meinung nach die Frage gestellt werden, warum Lebensmittel denn entsorgt werden: „Die Antworten sind dabei vielfältig: Entweder wurde zu viel eingekauft, die Waren wurden beim Transport unzureichend gekühlt und sind dann verdorben, oder sie werden zu Hause falsch gelagert. Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum ist immer noch für viele ein Grund zur Entsorgung.“Doch wenn sich der Einzelne bewusst macht, welcher Aufwand durch Erzeugung, Verarbeitung und Transport hinter der Herstellung eines Lebensmittels steckt, sollte jeder versuchen, seinen Beitrag zu leisten, um der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken.
Brigitte Steinle und Fachoberlehrerin Edith Auchter haben hierzu einige Tipps:
Genaue Planung und Buchführung Bereits vor dem Einkauf beginnt die Verschwendungsvermeidung. So ermöglicht das Erstellen eines Speiseplans für die kommenden Tage eine gute Einkaufsplanung. „Sinnvoll ist es hierbei, die Mengenangaben pro Person in den Kochbüchern zu beachten“, erklärt Edith Auchter und empfiehlt dabei „Das Bayerische Kochbuch“von Maria Hofmann und Helmut Lydtin, nach dem auch die Studierenden an der Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft, im Fach Nahrungsmittelzubereitung unterrichtet werden.
Gleichzeitig ist es gut, über die Lebensmittel in Speisekammer und Gefrierschrank stets einen Überblick zu haben. „Ich selbst habe ein Gefriertruhenbuch. Wenn es konsequent geführt wird, hat man stets eine Übersicht des Inhalts und zusätzlich erleichtert es die Kochplanung“, sagt Brigitte Steinle.
Richtige Lagerung Wichtig neben dem richtigen Transport nach dem Einkauf ist die korrekte Lagerung. Das beugt Schimmelbildung und Verderb vor. Einen Flyer mit den Tipps zur optimalen Sortierung von Lebensmitteln in Kühlschränken gibt es beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Resteverwertung Ein großer Teil der weggeworfenen Lebensmittel sind auch Reste wie Milchprodukte oder altes Brot. „Viele Rezepte lassen sich abwandeln, sodass die in der Anleitung gewünschte Sahne zum Beispiel auch durch die paar Kleckse Quark, Joghurt und Sahne ersetzt werden können, die eben gerade noch im Kühlschrank sind“, macht Brigitte Steinle deutlich. Gerade mit Brot, bei dem man merkt, dass es allmählich alt wird, kann man kreativ werden. Leckere Gerichte wie Semmelknödel, Arme Ritter, Brotsuppe oder Bruschette sind da nur eine kleine Auswahl der Möglichkeiten. „Wenn man altes Brot in dünnen Scheiben auf einem Backblech mit Olivenöl beträufelt und dann im vorgeheizten Backofen bei 160 Grad goldgelb bäckt, erhält man sehr leckere Brotchips“, gibt die Hauswirtschaftsoberrätin als persönlichen Tipp. Wie auch Edith Auchter lässt sie sich bei der Verwertung von Resten gerne vom Internet inspirieren: „Die App ,Zu gut für die Tonne!‘ gibt gute Anregungen, was aus den Resten gekocht werden kann. Die Rezepte stammen zum Teil sogar von Sterneköchen.“
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) „Eigentlich bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum, das etwas bis zu diesem Tag mindestens haltbar ist, wenn nicht länger. Leider wird dieser Zusatz ‚wenn nicht länger‘ nur selten mitgedacht, sodass Lebensmittel, die eigentlich noch völlig in Ordnung sind, aus übergroßer Vorsicht weggeworfen werden“, macht Edith Auchter deutlich. Sie rät daher, mutig zu sein: „Als Konsument muss ich mich auf meine Sinne verlassen. Was gut riecht, gut aussieht und gut schmeckt, ist in aller Regel auch noch gut.“
Gerade im Bezug auf die Lebensmittelverschwendung ist daher die Abschaffung des MHD immer wieder ein Thema. „Dieses Datum ist lediglich eine grobe Abschätzung. Vielleicht wäre eine andere Information für den Verbraucher sinnvoller, beispielsweise das Herstellungsdatum“, überlegt Brigitte Steinle. Anders ist es natürlich mit empfindlichen bzw. kritischen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Fisch oder Frischgeflügel: „Bei diesen Produkten ist ein sogenanntes Verbrauchsdatum angegeben, nach dessen Überschreiten die Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden dürfen, da dies gesundheitlich gefährdend sein kann“, warnt die Hauswirtschaftsoberrätin.
Flyer „Ordnung im Kühlschrank“und mehr Materialien zum Thema können beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Nördlingen (poststelle@aelfnd.bayern.de) angefordert werden.