Wo dürfen Taxis halten?
Ein Taxler legt sich mit der Stadt München an, weil diese ihm vorschreibt, wo er auf seine Kunden warten darf
München Müssen Taxis an festgelegten Standplätzen auf Fahrgäste warten oder dürfen sie sich auch vor Hotels oder Diskotheken die lukrativsten Kunden herauspicken? Mit dieser Frage hat sich am Montag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst.
Ein angestellter Münchner Taxifahrer klagt gegen die Taxiordnung der Landeshauptstadt. Diese schreibt vor, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Standplätzen auf Fahrgäste warten dürfen. Der Kläger hatte dagegen verstoßen und deshalb von der Stadt ein Bußgeld aufgebrummt bekommen. Er sagt, die Stadt dürfe gar keine Standplatzvorschrift erlassen, weil der Bundesgesetzgeber die Standplatzpflicht bereits abschließend geregelt habe. Die Stadt vertritt dagegen die Auffassung, dass sie die nötige Rechtsgrundlage habe.
In der mündlichen Verhandlung am Montag ging es auch um die Frage, ob die Stadt bei Verstößen Bußgelder verhängen kann. Diese sind im Personenbeförderungsgesetz des Bundes nicht vorgesehen. Mit zweieinhalb Taxis pro 1000 Einwohner hat München die höchste Taxidichte in Deutschland. Laut Kreisverwaltungsreferat gibt es in München 3400 Taxis, die von 20000 Taxifahrern gefahren werden. Gesetzlich müssten sie eigentlich nach einer Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren, dort auf den nächsten Auftrag warten und jeden Fahrgast zu behördlich festgelegten Fahrpreisen fahren. In München gibt es 212 fest eingerichtete Taxistandplätze und 34 Bedarfsstandplätze.
Der Verwaltungsgerichtshof will am Mittwoch eine Entscheidung bekannt geben.