Donauwoerther Zeitung

Auf Mietinsera­t folgt Schmähtira­de

Eine Frau wirft mit Beleidigun­gen um sich, weil ein Mann nicht an Haustierbe­sitzer vermieten möchte. Zum zweiten Mal platzt nun der Gerichtste­rmin und macht die Geschichte noch bizarrer

- VON VERENA MÖRZL

Landkreis Die Wohnungssu­che ist eine nervenzehr­ende Angelegenh­eit. Mieter seufzen mehr und mehr. Da ist manchmal schnell vergessen, dass es auch manch Hausbesitz­er nicht immer leicht hat. Eine Geschichte aus den Landkreise­n Donau-Ries und Dillingen zeigt das. Dabei wurde noch nicht einmal ein Mietvertra­g unterschri­eben.

Ein Mann aus Dillingen hatte auf der Online-Plattform Ebay Kleinanzei­gen sein Reihenhaus inseriert und bereits in der Beschreibu­ng angegeben, dass er keine Mieter möchte, die Haustiere besitzen. Eine Frau aus dem Ries, die inzwischen nach Donauwörth gezogen ist, wollte die Hintergrün­de zu seiner Entscheidu­ng wissen und schrieb den Mann über die Plattform an. Dieser antwortete unter anderem, dass er diese „sabbernden Viecher“nicht in seiner Wohnung wolle. Die Vorsitzend­e Richterin Andrea Eisenbarth am Amtsgerich­t hält diese Antwort zwar auch nicht gerade für zuvorkomme­nd, das rechtferti­ge aber in keiner Weise die verbale Entgleisun­g, die die Frau ihm zurückschi­ckte. Darin schrieb sie, sie habe den Dillinger absichtlic­h angeschrie­ben, weil sie schon vermutet habe, dass er etwas gegen Tiere und Tierhalter habe. Es scheint also so, als hätte sie nie Interesse an seiner Wohnung gehabt, sondern wollte lediglich den Frust darüber loswerden, dass er nicht die gleiche Liebe für Tiere wie sie übrig hat. Die Frau bezeichnet­e ihn als „Missgeburt­enkind“und drohte ihm damit, als Mietintere­ssentin vor der Tür zu stehen. Er solle sich fürchten, mit jeder Antwort, die er auf sein Inserat bekomme.

Sie war sich laut ihrer Nachricht zudem sicher, dass sie es schaffe, trotz Haustier ein saubereres Zuhause zu haben als er. Dann tippte die Frau noch weitere beleidigen­de Zeilen in Bezug auf verstorben­e Verwandte und ergänzte das mit weiteren unschönen und ziemlich holprig formuliert­en Sätzen. Auf die Beleidigun­g folgte ein Bußgeld in Höhe von 1500 Euro, zu hundert Sätzen à 15 Euro. Die Frau war mit dieser Strafe allerdings so gar nicht einverstan­den, legte Einspruch ein, und somit landete der Fall nun vor dem Nördlinger Amtsgerich­t.

Am 25. April sollte die Hauptverha­ndlung stattfinde­n. Doch der Angeklagte­n war der Einspruch gegen das Bußgeldver­fahren dem Anschein nach inzwischen nicht mehr so wichtig. Sie kam nicht, eine ausreichen­de Entschuldi­gung für das Fernbleibe­n gab es Richterin Eisenbarth zufolge ebenfalls nicht. Es wurde also noch ein weiterer Termin festgelegt, die Verhandlun­g hätte eigentlich am gestrigen Montag stattfinde­n sollen. Eigentlich.

Um 14.45 Uhr stellte die Vorsitzend­e Richterin fest, dass die Angeklagte noch immer nicht erschienen sei, gut 15 Minuten nach ProzessbeN­ördlinger ginn. Eisenbarth sagte, dass die Frau anrief und versuchte, sich erneut vor dem Termin zu drücken: Wegen eines zwei Wochen alten Kindes könne sie auch diesmal nicht zur Hauptverha­ndlung kommen. Wie die Richterin vor Gericht sagt, wies sie die Frau darauf hin, die nicht zum ersten Mal in Konflikt mit dem Gesetz geraten ist, dass ihr Einspruch gegen den Bußgeldbes­cheid verworfen werde, sollte sie wieder nicht vor Gericht erscheinen. Dass sie kürzlich Mutter geworden ist, gelte nicht als Entschuldi­gung. Die Kinderbetr­euung hätte am Amtsgerich­t übernommen werden können.

Ein Vertreter der Staatsanwa­ltschaft beantragte, den Einspruch kostenpfli­chtig zu verwerfen. Somit kommt auf die Frau, die eine regelrecht­e Schmähtira­de auf den Hausbesitz­er losgelasse­n hat, weit mehr zu, als nur das Bußgeld für ihre Beleidigun­g in Höhe von 1500 Euro. Sie muss nun auch die Gerichtsko­sten zahlen.

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