Auf Mietinserat folgt Schmähtirade
Eine Frau wirft mit Beleidigungen um sich, weil ein Mann nicht an Haustierbesitzer vermieten möchte. Zum zweiten Mal platzt nun der Gerichtstermin und macht die Geschichte noch bizarrer
Landkreis Die Wohnungssuche ist eine nervenzehrende Angelegenheit. Mieter seufzen mehr und mehr. Da ist manchmal schnell vergessen, dass es auch manch Hausbesitzer nicht immer leicht hat. Eine Geschichte aus den Landkreisen Donau-Ries und Dillingen zeigt das. Dabei wurde noch nicht einmal ein Mietvertrag unterschrieben.
Ein Mann aus Dillingen hatte auf der Online-Plattform Ebay Kleinanzeigen sein Reihenhaus inseriert und bereits in der Beschreibung angegeben, dass er keine Mieter möchte, die Haustiere besitzen. Eine Frau aus dem Ries, die inzwischen nach Donauwörth gezogen ist, wollte die Hintergründe zu seiner Entscheidung wissen und schrieb den Mann über die Plattform an. Dieser antwortete unter anderem, dass er diese „sabbernden Viecher“nicht in seiner Wohnung wolle. Die Vorsitzende Richterin Andrea Eisenbarth am Amtsgericht hält diese Antwort zwar auch nicht gerade für zuvorkommend, das rechtfertige aber in keiner Weise die verbale Entgleisung, die die Frau ihm zurückschickte. Darin schrieb sie, sie habe den Dillinger absichtlich angeschrieben, weil sie schon vermutet habe, dass er etwas gegen Tiere und Tierhalter habe. Es scheint also so, als hätte sie nie Interesse an seiner Wohnung gehabt, sondern wollte lediglich den Frust darüber loswerden, dass er nicht die gleiche Liebe für Tiere wie sie übrig hat. Die Frau bezeichnete ihn als „Missgeburtenkind“und drohte ihm damit, als Mietinteressentin vor der Tür zu stehen. Er solle sich fürchten, mit jeder Antwort, die er auf sein Inserat bekomme.
Sie war sich laut ihrer Nachricht zudem sicher, dass sie es schaffe, trotz Haustier ein saubereres Zuhause zu haben als er. Dann tippte die Frau noch weitere beleidigende Zeilen in Bezug auf verstorbene Verwandte und ergänzte das mit weiteren unschönen und ziemlich holprig formulierten Sätzen. Auf die Beleidigung folgte ein Bußgeld in Höhe von 1500 Euro, zu hundert Sätzen à 15 Euro. Die Frau war mit dieser Strafe allerdings so gar nicht einverstanden, legte Einspruch ein, und somit landete der Fall nun vor dem Nördlinger Amtsgericht.
Am 25. April sollte die Hauptverhandlung stattfinden. Doch der Angeklagten war der Einspruch gegen das Bußgeldverfahren dem Anschein nach inzwischen nicht mehr so wichtig. Sie kam nicht, eine ausreichende Entschuldigung für das Fernbleiben gab es Richterin Eisenbarth zufolge ebenfalls nicht. Es wurde also noch ein weiterer Termin festgelegt, die Verhandlung hätte eigentlich am gestrigen Montag stattfinden sollen. Eigentlich.
Um 14.45 Uhr stellte die Vorsitzende Richterin fest, dass die Angeklagte noch immer nicht erschienen sei, gut 15 Minuten nach ProzessbeNördlinger ginn. Eisenbarth sagte, dass die Frau anrief und versuchte, sich erneut vor dem Termin zu drücken: Wegen eines zwei Wochen alten Kindes könne sie auch diesmal nicht zur Hauptverhandlung kommen. Wie die Richterin vor Gericht sagt, wies sie die Frau darauf hin, die nicht zum ersten Mal in Konflikt mit dem Gesetz geraten ist, dass ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werde, sollte sie wieder nicht vor Gericht erscheinen. Dass sie kürzlich Mutter geworden ist, gelte nicht als Entschuldigung. Die Kinderbetreuung hätte am Amtsgericht übernommen werden können.
Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, den Einspruch kostenpflichtig zu verwerfen. Somit kommt auf die Frau, die eine regelrechte Schmähtirade auf den Hausbesitzer losgelassen hat, weit mehr zu, als nur das Bußgeld für ihre Beleidigung in Höhe von 1500 Euro. Sie muss nun auch die Gerichtskosten zahlen.