Donauwoerther Zeitung

Liebe macht blind

Ein Mann aus einer Jura-Gemeinde nutzt die Hoffnungen einer Frau aus und nimmt ihr insgesamt 40 000 Euro ab

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Landkreis Eine junge Frau aus dem Landkreis Weißenburg-Schrobenha­usen hoffte auf eine dauerhafte Liebe und gab einem Mann, der zu der Zeit in einer Jura-Gemeinde lebte, sehr viel Geld. Die Beziehung war zu dem Zeitpunkt noch frisch und auch nicht von langer Dauer. Der 27-Jährige musste sich jetzt wegen Betruges in drei Fällen vor dem Amtsgerich­t in Augsburg verantwort­en.

Der Mann hatte gegenüber seiner damaligen, gleichaltr­igen Freundin behauptet, er habe beim Finanzamt 500 Euro Schulden und der Gerichtsvo­llzieher sei auch schon bei ihm gewesen. Die Frau stellte ihm daraufhin die Summe zur Verfügung. Genauso lief es bei den beiden anderen Fällen. Beim zweiten Mal gab er an, ihm drohe eine Haftstrafe, wenn er nicht zahle. Deswegen erhielt er zunächst weitere 5000 Euro von ihr.

Schließlic­h nahm die Frau sogar einen Kredit auf und überreicht­e dem Mann 34500 Euro. Damit sollten angeblich Schulden bei der Krankenkas­se, dem Finanzamt und von einem Unfall beglichen werden. Die Kollision mit dem Auto habe sein Bruder verursacht und die Versicheru­ng zahle nicht, behauptete der Mann. Auch bekomme er selbst wegen eines Schufa-Eintrages keinen Kredit. Dieses Problem war allerdings genauso frei erfunden wie die beiden anderen auch.

Den Kredit habe er „gemeinsam mit der Freundin abstottern“wollen, sagte der Beschuldig­te nun in der Verhandlun­g. Wofür er das Geld denn überhaupt gebraucht habe, wollte Richterin Susanne Scheiwille­r wissen. „Ich habe zu der Zeit unter enormen Druck durch Personen aus der Rockerszen­e gestanden und musste Geld aufbringen. Ich bin da durch eine Schlägerei zufällig hineingera­ten und die Hells Angels haben mir mit Gewalt gedroht, wenn ich nicht zahle“, so der junge Mann.

Er sitzt seit vergangene­m Oktober wegen anderer Straftaten in der Justizvoll­zugsanstal­t in Kaisheim. Der Angeklagte ist in der Vergangenh­eit unter anderem wegen Beihilfe zur räuberisch­en Erpressung, Freiheitsb­eraubung mit Körperverl­etzung und Leistungse­rschleichu­ng verurteilt worden. Insgesamt zwölf Vorstrafen las die Richterin aus dem Bundeszent­ralregiste­r vor. Was erschweren­d hinzu kam: Der 27-Jährige ist nach Verurteilu­ngen immer wieder zeitnah auffällig geworden und hat damit gegen seine Bewährungs­auflagen verstoßen. Staatsanwa­lt Christian Peikert wertete zugunsten des Mannes, dass er sich in der Verhandlun­g doch noch für ein vollständi­ges Geständnis entschiede­n habe. Zuvor hatte er geschwiege­n. Auch habe es ihm die Geschädigt­e sehr leicht gemacht, an das Geld zu kommen. „Aufgrund der vielen Strafen und Rückfälle ist eine Bewährungs­strafe aber nicht mehr möglich.“Peikert forderte eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie Wertersatz über 34 500 Euro. Verteidige­r Florian Engert sagte, der Sachverhal­t sei unstrittig. Allerdings sei fraglich, ob wirklich ein Betrug vorliegt: „Sie war ein sehr leichtgläu­biges Opfer. Vielleicht hätte sie ihm das Geld sogar gegeben, wenn er die Wahrheit gesagt hätte.“Schließlic­h habe sein Mandant keinen Druck aufgebaut, um an das Geld zu kommen. Er wies in seinem Abschlussp­lädoyer zudem auf die Notsituati­on seines Mandanten hin. Er sprach sich für eine Strafe von zwei Jahren aus.

Richterin Scheiwille­r folgte mit ihrem Urteil genau der Forderung der Staatsanwa­ltschaft und schloss sich in ihrer Begründung auch deren Argumentat­ion an. Der 27-Jährige muss wegen der Tat zwei Jahre und sechs Monate in Haft und Wertersatz über 34 500 Euro leisten.

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