Darauf sollten Flugreisende achten
Nach der Panne am Münchner Airport rückt der Sicherheits-Check verstärkt in den Fokus. Wie sich Urlauber richtig verhalten und warum Nutella im Handgepäck zum Problem werden kann
München Großes Chaos zum Ferienstart: Weil am Münchner Flughafen eine Frau unkontrolliert in den Sicherheitsbereich gelangte, musste das gesamte Terminal 2 geräumt werden. Die verantwortlichen Mitarbeiter sind inzwischen von ihren Aufgaben entbunden worden. Aber nicht nur die Sicherheitskräfte müssen einiges beachten, sondern auch die Reisenden.
Welche Regeln gibt es für Kleidung und Schmuck?
Bevor es an die Personenkontrolle geht, heißt es oft: ausziehen. Nicht ganz, natürlich – nackt muss niemand durch die Sicherheitskontrolle. Doch was müssen Passagiere alles ablegen? Neben Jacken, Mänteln, Westen, Kopfbedeckungen gehört auch der Inhalt der Hosen- und Hemdtaschen ins Plastikkörbchen, das durchleuchtet wird, erklärt die Bundespolizei. Religiöse Kopfbedeckungen dürfen aufbehalten werden, dann finden alternative Kontrollen statt. Gegebenenfalls werden die Fluggäste aufgefordert, auch ihre Schuhe auszuziehen. Da Accessoires oft den Metalldetektor auslösen, verstauen Reisende ihre Uhren oder Ohrringe am besten im Koffer.
Wie viel Flüssigkeit darf mitgenommen werden? man die 1,5-Liter-Flasche nicht mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen darf, wissen die meisten Fluggäste. Doch welche Regeln gelten für Flüssigkeiten genau? Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck transportiert werden können, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben. Pro Fluggast sind also nicht mehr als zehn Flüssigkeitsbehälter erlaubt. Diese Regelung gilt nicht nur für Flüssigkeiten, sondern auch für gelartige Substanzen wie Cremes, Haargel, Rasierschaum, Zahnpasta – und auch für Nahrungsmittel wie Nutella, Marmelade oder Honig. Zusätzlich dürfen Spezialnahrung, beispielsweise für Babys, und flüssige Medikamente im Handgepäck transportiert werden. Bei Letzterem muss laut Bundespolizei der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest. Übrigens: Seit Januar 2014 dürfen alle im Duty-free-Shop erworbenen Flüssigkeiten – unabhängig von ihrer Größe – ins Handgepäck.
Welche Gegenstände sind verboten?
Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlän- ge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht so offensichtlich ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubenzieher, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt.
Was muss auf das Kontrollband, was bleibt im Rucksack?
Manche Gegenstände wollen die Sicherheitsbeamten am Flughafen in einer gesonderten Plastikbox sehen, anderes kann im Rucksack oder in der Tasche bleiben. Doch was gehört alles in die Box? Der Plastikbeutel mit Flüssigkeitsbehältern sollte bei der Kontrolle gesondert vorgelegt werden. Wird ein Beutel mit Flüssigkeiten erst beim Röntgen erkannt, muss nachkontrolliert werden. Auch größere elektrische Geräte, wie zum Beispiel Kameras, große Fotoapparate, Laptops und Tablets müssen aus der Tasche geholt werden. Auch Ausweisdokumente sollten nicht in der Hand mitgeführt werden, sondern in die Box gelegt werden, damit sie mittels Röntgengerät überprüft werden können. Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist. Dabei dürfen die Kontrollkräfte das Gepäck von Hand durchsuchen oder den Passagier auffordern, es vollständig zu entleeren. Der GeDass päckinhalt, insbesondere elektrische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffe überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere aufgefordert werden, elektrische Geräte anzuschalten und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.
Wie sollten sich Fluggäste bei der Kontrolle richtig verhalten? Passagiere sollten erst nach Aufforderung durch das MetalldetektorTor schreiten. „Nur so ist gewährleistet, dass jeder Fluggast überprüft werden kann“, heißt es auf der Homepage der Bundespolizei. „Löst das Tor einen Alarm aus, werden Sie von Hand kontrolliert, gegebenenfalls auch mithilfe einer Metalldetektor-Sonde.“Die Sicherheitsbeamten fordern die Passagiere dabei zur Mithilfe auf, etwa durch das Anheben der Arme, der Schuhe oder das Öffnen der Gürtelschnalle. Die Kontrollkraft ist befugt, den Körper der Passagiere abzutasten. Gegebenenfalls wird zusätzlich ein Wischtest zum Auffinden von Sprengstoffspuren am Fluggast beziehungsweise an dessen Kleidung vorgenommen. Zudem kann es vorkommen, dass Passagiere zur Kontrolle in eine Kabine gebeten werden. Damit nach Gegenständen gesucht werden kann, die in oder unter der Kleidung verborgen sein könnten, müssen die Fluggäste dort weitere Kleidungsstücke ablegen.