Der Wald ist kein rechtsfreier Raum
Pilze sammeln, Beeren naschen oder Holz hacken: Viele Menschen fühlen sich im Wald wie zu Hause. Zwischen Eiche und Buche ist aber nicht alles erlaubt
Zum Ende des Sommers tummeln sich viele Spaziergänger im Wald, um Beeren oder Pilze zu pflücken. Aber aufgepasst: Der Wald ist kein rechtsfreier Raum. Er ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen, außerdem ein wichtiger Wirtschaftsraum und Erholungsgebiet für Menschen. Aber was ist dort erlaubt – und was nicht?
● Zugang Grundsätzlich darf jeder einen Wald oder ein Waldstück betreten – ganz egal, wem der Forst rechtlich gehört. Und im Prinzip auch abseits der Wege. Natürlich immer vorausgesetzt, es wird kein Schaden angerichtet und nichts verschmutzt. Ausnahmen gibt es in Naturschutzgebieten. Dort müssen die Ausflügler auf den Wegen bleiben. Das allgemeine Betretungsrecht des Waldes gilt nur für Fußgänger. Fahrradfahrer dürfen nur in den Wald, wenn die Wege dazu geeignet sind und die Einfahrt nicht verboten wird. Ab einer Breite von mindestens zwei Metern spricht im Regelfall nichts dagegen. Radler dürfen nur von den Wegen abweichen, wenn – zum Beispiel für Mountainbiker – Strecken dafür ausgewiesen sind.
● Pilze und Beeren Im Herbst stehen Steinpilze und Pfifferlinge ganz oben im „Waldkurs“. Im Sommer sind es verschiedene Beerensorten. Doch darf jeder einfach in den Wald und lossammeln? Im Prinzip schon. Aber es gibt Regeln. So dürfen nur „haushaltsübliche Mengen“gepflückt werden. Wer ein halbes Kilo Heidel- oder Brombeeren oder ein dreiviertel Pfund Pfifferlinge mit nach Hause nimmt, der wird keine Probleme bekommen. Stellt sich jedoch heraus, dass der Sammler (auch nur einen Teil seiner Ernte) verkaufen will, so kann es nach dem Bundesnaturschutzgesetz beziehungsweise der Bundesartenschutzverordnung ein Bußgeld geben. Je nach Schwere des Verstoßes können bis zu 5000 Euro fällig werden. In der Verordnung sind auch die „freigegebenen“Arten genannt. Unter anderem sind das Steinpilze und Pfifferlinge sowie Brätlinge und Morcheln. Die einzelnen Länder haben darüber hinaus das Recht, weitergehende Ausnahmen zuzulassen. Geschützte Arten müssen im Wald bleiben.
● Holz sammeln Einfach in den Wald gehen und Holz sammeln? Nein. Das ist verboten. Das Holz ist kein Abfall, sondern ein wichtiger Nährboden für Pilze und kleine Tiere. Die Förster achten darauf, dass sich niemand daran bedient. Wer das trotzdem tut, begeht Diebstahl.
● Übernachten Eine laue Sommernacht im Wald zu verbringen, ist nicht pauschal verboten. Natürlich darf niemand seinen Müll dort hinterlassen oder einfach ein Lagerfeuer entfachen. Ein Zelt sollte nicht ohne Erlaubnis des Waldbesitzers aufgestellt werden.
● Hochsitz Es ist nicht erlaubt, auf einen Hochsitz zu klettern und die Aussicht zu genießen. Auch hier kann ein Ordnungsgeld drohen. Die Jäger sollen dadurch vor haftungsrechtlichem Ärger geschützt werden. Man stelle sich vor, der „Aufstieg“sei offiziell erlaubt oder geduldet und jemand fällt herunter: Schmerzensgeld- und Schadenersatzstreitigkeiten wären die Folge. Deswegen: Unten bleiben!