Ferienwohnung: Recht auf Haustier nicht generell
Ehe Haustierbesitzer eine Ferienwoh nung mieten, müssen sie sich erkun digen, ob in der Unterkunft Haustiere erlaubt sind. Wenn auf der Bu chungsseite der Unterkunft die Mitnah me von Haustieren weder ausdrück lich erlaubt noch verboten ist, ist Nach fragen Pflicht. Sonst haben die Ur lauber keinen Anspruch auf Schadener satz, wenn sie die Ferienwohnung wegen ihres Tieres nicht nutzen kön nen. Das entschied das Amtsgericht Laufen (Az.: 2 C 618/16), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtete. Eine Frau hatte eine Ferien wohnung für sich und ihre Familie gebucht. Weil sie bei der Anreise einen Hundewelpen dabei hatte, durfte sie die Wohnung nicht nutzen und musste andere Unterkünfte buchen. Sie klagte auf Schadenersatz mit der Be gründung: Zum Zeitpunkt der Bu chung habe es keinen Hinweis gege ben, dass man keine Haustiere mit nehmen dürfe. Zudem handele es sich um ein Wohnraummietverhältnis, bei dem man Haustiere nicht generell ausschließen dürfe. Das Gericht wies ihre Ansprüche zurück.
Zum einen handle es sich bei der Miete von Ferienwohnungen um Beherbergungs , nicht um Wohnraum mietverträge. Zum anderen spiele es in diesem Fall keine Rolle, dass der Vermieter auf seiner Webseite keine Angaben zur Haustiermitnahme ge macht hat. Die Frau, die den Hund bei der Buchung noch gar nicht besaß, hätte sich dazu rechtzeitig vor Ver tragsabschluss erkundigen müssen.