Donauwoerther Zeitung

Das Ende der „Froschband­e“

Münchner Landgerich­t verurteilt acht Einbrecher, die ein Ehepaar brutal überfielen, den Mann zu Tode prügelten und mit seiner verletzten Frau in eine Besenkamme­r sperrten

- VON MICHAEL BÖHM

München/Meiling Hannelore S.* liegt gerade allein in ihrem Bett in ihrem Haus in Meiling nahe des Ammersees. Sie ist kurz davor einzuschla­fen, als plötzlich ein fremder Mann ihr Schlafzimm­er betritt. Er schlägt ihr ins Gesicht, zerrt sie aus dem Bett, tritt ihr gegen Bauch, Brust und Kopf. Er fordert Geld und Schmuck, schubst sie dann in eine Abstellkam­mer und verriegelt die Tür. Hannelore S. hat Schmerzen und braucht einige Momente, um sich in der dunklen Kammer zurechtzuf­inden. Sie findet den Lichtschal­ter, knipst ihn an – und sieht ihren blutüberst­römten Mann neben sich auf dem Boden liegen.

Mit letzter Kraft erzählt der 72-Jährige seiner fünf Jahre jüngeren Frau, dass er gerade beim Rauchen auf der Terrasse gewesen sei, als plötzlich vier Männer auf ihn losgegange­n seien und ihn brutal verprügelt hätten. Hannelore S. versorgt ihren Mann notdürftig mit Pflastern, doch er hört einfach nicht auf zu bluten. „Dann hat er die Augen aufgerisse­n und mich intensiv angeschaut“, sagt Hannelore S. später. Am frühen Samstagmor­gen stirbt der 72-Jährige. Seine Frau sitzt neben ihm – noch zwei weitere Tage lang. Erst am Montagmorg­en hört eine Zeitungsau­strägerin die schreiende Frau und befreit sie.

Als Hannelore S. vor dem Landgerich­t München II vor wenigen Wochen von ihren traumatisc­hen Erlebnisse­n berichtete, war sie nur auf einem Bildschirm zu sehen. Ihren Peinigern und den Mördern ihres Mannes noch einmal persönlich zu begegnen – das wäre für die Seniorin zu viel gewesen. Die Witwe leidet noch heute, mehr als drei Jahre nach der Tat, körperlich und seelisch an den Folgen. So wurde ihre Aussage per Video in den Gerichtssa­al übertragen.

An diesem Montag nun verkündete der Richter das Urteil in dem Prozess gegen die achtköpfig­e rumänische Einbrecher­bande. Sechs Mitglieder der sogenannte­n Froschband­e – so hatten Medien die Einbrecher wegen ihrer Körperhalt­ung und ihrer nächtliche­n Überfälle getauft – wurden wegen Raubmordes zu lebenslang­er Haft verurteilt. Zwei Komplizen, die während des Einbruchs im Auto warteten, bekamen jeweils 13 Jahre Haft wegen Raubes mit Todesfolge.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass vier der Männer den Ehemann nachts beim Rauchen auf der Terrasse des Hauses im Ortsteil Meiling mit einer Eisenstang­e und einer Zaunlatte niederschl­ugen und zwei dann seine schlafende Frau überfielen. Jeweils mehr als 50 „abgrenzbar­e massive Gewalteinw­irkungen“wurden bei beiden hinterher festgestel­lt: Knochenbrü­che, blutende Wunden, Blutergüss­e.

Das Münchner Gericht unter Vorsitz von Thomas Bott stellte für die sechs Männer, die in das Meilinger Haus eindrangen, die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlo­ssen. Allerdings sind das nicht die einzigen Strafen, die die Einbrecher abzusitzen haben. Die 24 bis 55 Jahre alten Männer wurden bereits im Juli 2016 wegen diverser Einbrüche in Österreich zu Haftstrafe­n zwischen 8,5 und 19 Jahren verurteilt. In der Theorie müssen sie erst diese absitzen, ehe sie ihre Strafen in Deutschlan­d antreten. Über das genaue Prozedere des Strafvollz­ugs gab das Landgerich­t am Montag keine Auskunft, da die Urteile noch nicht rechtskräf­tig sind. Ob gegen sie Rechtsmitt­el eingelegt werden, ist offen. Die Anwälte von drei Haupttäter­n – drei Brüder – erklärten nach der Verhandlun­g, zu ihrer eigenen Überraschu­ng hätten ihre Mandanten das Urteil angenommen. *Name geändert

Täter kommen vorerst nicht in ein deutsches Gefängnis

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