Das Ende der „Froschbande“
Münchner Landgericht verurteilt acht Einbrecher, die ein Ehepaar brutal überfielen, den Mann zu Tode prügelten und mit seiner verletzten Frau in eine Besenkammer sperrten
München/Meiling Hannelore S.* liegt gerade allein in ihrem Bett in ihrem Haus in Meiling nahe des Ammersees. Sie ist kurz davor einzuschlafen, als plötzlich ein fremder Mann ihr Schlafzimmer betritt. Er schlägt ihr ins Gesicht, zerrt sie aus dem Bett, tritt ihr gegen Bauch, Brust und Kopf. Er fordert Geld und Schmuck, schubst sie dann in eine Abstellkammer und verriegelt die Tür. Hannelore S. hat Schmerzen und braucht einige Momente, um sich in der dunklen Kammer zurechtzufinden. Sie findet den Lichtschalter, knipst ihn an – und sieht ihren blutüberströmten Mann neben sich auf dem Boden liegen.
Mit letzter Kraft erzählt der 72-Jährige seiner fünf Jahre jüngeren Frau, dass er gerade beim Rauchen auf der Terrasse gewesen sei, als plötzlich vier Männer auf ihn losgegangen seien und ihn brutal verprügelt hätten. Hannelore S. versorgt ihren Mann notdürftig mit Pflastern, doch er hört einfach nicht auf zu bluten. „Dann hat er die Augen aufgerissen und mich intensiv angeschaut“, sagt Hannelore S. später. Am frühen Samstagmorgen stirbt der 72-Jährige. Seine Frau sitzt neben ihm – noch zwei weitere Tage lang. Erst am Montagmorgen hört eine Zeitungsausträgerin die schreiende Frau und befreit sie.
Als Hannelore S. vor dem Landgericht München II vor wenigen Wochen von ihren traumatischen Erlebnissen berichtete, war sie nur auf einem Bildschirm zu sehen. Ihren Peinigern und den Mördern ihres Mannes noch einmal persönlich zu begegnen – das wäre für die Seniorin zu viel gewesen. Die Witwe leidet noch heute, mehr als drei Jahre nach der Tat, körperlich und seelisch an den Folgen. So wurde ihre Aussage per Video in den Gerichtssaal übertragen.
An diesem Montag nun verkündete der Richter das Urteil in dem Prozess gegen die achtköpfige rumänische Einbrecherbande. Sechs Mitglieder der sogenannten Froschbande – so hatten Medien die Einbrecher wegen ihrer Körperhaltung und ihrer nächtlichen Überfälle getauft – wurden wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei Komplizen, die während des Einbruchs im Auto warteten, bekamen jeweils 13 Jahre Haft wegen Raubes mit Todesfolge.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass vier der Männer den Ehemann nachts beim Rauchen auf der Terrasse des Hauses im Ortsteil Meiling mit einer Eisenstange und einer Zaunlatte niederschlugen und zwei dann seine schlafende Frau überfielen. Jeweils mehr als 50 „abgrenzbare massive Gewalteinwirkungen“wurden bei beiden hinterher festgestellt: Knochenbrüche, blutende Wunden, Blutergüsse.
Das Münchner Gericht unter Vorsitz von Thomas Bott stellte für die sechs Männer, die in das Meilinger Haus eindrangen, die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Allerdings sind das nicht die einzigen Strafen, die die Einbrecher abzusitzen haben. Die 24 bis 55 Jahre alten Männer wurden bereits im Juli 2016 wegen diverser Einbrüche in Österreich zu Haftstrafen zwischen 8,5 und 19 Jahren verurteilt. In der Theorie müssen sie erst diese absitzen, ehe sie ihre Strafen in Deutschland antreten. Über das genaue Prozedere des Strafvollzugs gab das Landgericht am Montag keine Auskunft, da die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Ob gegen sie Rechtsmittel eingelegt werden, ist offen. Die Anwälte von drei Haupttätern – drei Brüder – erklärten nach der Verhandlung, zu ihrer eigenen Überraschung hätten ihre Mandanten das Urteil angenommen. *Name geändert
Täter kommen vorerst nicht in ein deutsches Gefängnis