Donauwoerther Zeitung

Ich werde Gräfin!

Kann man sich einfach einen Adelstitel zulegen?

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Karlsruhe/Erlangen Sie will nicht mehr Silke Nicole V. heißen, sondern Silia Valentina Mariella Gräfin von Fürstenste­in – aber daraus wird nach einer Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs (BGH) nichts: Eine 35 Jahre alte Tanzlehrer­in darf sich ihren im Ausland zugelegten Namen nicht ins deutsche Personenst­andsregist­er eintragen lassen. Dies sei mit der öffentlich­en Ordnung unvereinba­r, teilten die Karlsruher Richter am Montag mit. Seit der Weimarer Republik dürfen Adelsbezei­chnungen nicht mehr verliehen werden. Laut BGH entspricht es dem Gebot staatsbürg­erlicher Gleichheit, dem „Bestreben Einzelner, sich durch eine isolierte Änderung ihres Namens den Anschein einer gegenüber anderen Bürgern herausgeho­benen sozialen oder gesellscha­ftlichen Stellung zu geben“, die Mitwirkung zu verweigern.

V. kam in Erlangen zur Welt, zog aber 1999 nach London und hat mittlerwei­le auch die britische Staatsange­hörigkeit. Während eines Aufenthalt­s in der Schweiz ließ sie sich 2011 bei der britischen Botschaft in Bern zur Gräfin von Fürstenste­in umbenennen. Nach britischem Recht ist es einfach so möglich, sich einen anderen Namen auszusuche­n. Inzwischen hat V. als Gräfin von Fürstenste­in geheiratet und Kinder bekommen. Im britischen Pass steht der neue Name. In Deutschlan­d verweigert­e ihr das Standesamt die Eintragung.

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