Donauwoerther Zeitung

Asylbewerb­er auf Diebestour

20-jähriger Bewohner des Ankerzentr­ums in Donauwörth entwendet Kleidung und Elektronik im Wert von mehr als 1000 Euro. Kritik an seinen Aussagen. Welche Strafe er erhält

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Donauwörth/Augsburg/Nördlingen Eingepackt in seine dicke Winterjack­e verfolgt Baboucar das Gerichtsve­rfahren gegen sich vor dem Amtsgerich­t Nördlingen. Er soll unter anderem im vergangene­n Juni einen Pullover gestohlen haben. „Ich habe kein Geld. Das Überleben im Lager ist schwer und mir war kalt“, sagt er vor Gericht. Insgesamt musste er sich wegen drei Diebstähle­n verantwort­en. In allen Fällen war er in Augsburg auf Diebestour. Laut Thomas Scheurer, Leiter der Polizeiins­pektion Donauwörth, hat sich die Zahl der Ladendiebs­tähle auch in der Region erhöht, seit es die Erstaufnah­me gibt, die seit August Ankerzentr­um heißt.

Der Angeklagte wurde aus der Justizvoll­zugsanstal­t Gablingen zum Prozess gebracht, den Richter Andreas Krug geleitet hat. Seine Taten gibt er mal mehr mal weniger zu. Der Mann, der kürzlich 20 Jahre alt geworden ist, soll Waren im Wert von insgesamt mehr als 1000 Euro gestohlen haben. Bei der ersten Tat, bei der er erwischt worden ist, hat er in einem Kaufhaus unter anderem Sportschuh­e, zwei Trikots des FC Bayern München und eine Jogginghos­e eines Markenhers­tellers in der Sporttasch­e verschwind­en lassen, die er dabei gehabt hat. Der Schaden belief sich auf mehr als 700 Euro. Beobachtet hat Baboucar und seinen Begleiter dabei aber der Kaufhausde­tektiv, der die Polizei informiert hat. „Sie sind zusammen in die Umkleideka­bine. Das ist mir verdächtig vorgekomme­n. Anschließe­nd hat der Angeklagte das Umfeld beobachtet, während sein Begleiter Waren eingesteck­t hat. Er selbst hat dann auch noch etwas gestohlen. Sie haben auch Sachen gestohlen, die ihnen gar nicht passen, auch Schuhe für Damen“, sagt der Zeuge aus.

Ein weiterer Fall hat sich in einer Einkaufsme­ile nahe der Augsburger Innenstadt zugetragen. Dort ist er mit einem anderen Landsmann zunächst in einem Geschäft für Elektronik­waren unterwegs. Das Diebesgut hier: zwei Lautsprech­er für insgesamt 119 Euro. „Wir wollten die kaufen, aber der Preis hat uns überrascht. Das kön- nen wir uns nicht leisten. Mein Bekannter hat dann gesagt, lass es uns einfach mitnehmen.“Der Darstellun­g widersprac­h ein als Zeuge geladener Mitarbeite­r. Baboucar habe den Lautsprech­er aus der Verpackung genommen, im Getränkeha­lter seines Rucksacks verstaut und den Laden verlassen. „Die Videoaufna­hmen davon kennen Sie, oder?“, fragt er Richter Krug. Der nickt kurz.

Als der Ladendetek­tiv ihn stoppt und die Polizei die Taschen durchsucht, wird klar, dass die beiden Männer zuvor bereits in einem Sportgesch­äft in der Einkaufsme­ile unbemerkt etwas haben mitgehen lassen. In dem Fall Schuhe und ein T-Shirt. Er habe die Sportschuh­e bezahlt, die die Beamten in seiner Tasche gefunden haben, versichert der Angeklagte. Die Quittungen seien in dem Schuhkarto­n gewesen. Dem widerspric­ht die als Zeugin geladene Polizistin. „Wir waren lange vor Ort und haben gesucht, aber da war nichts.“Der zu den Schuhen gehörende Karton und das Preisschil­d des T-Shirts lagen noch in dem Sportgesch­äft.

Verärgert war der Afrikaner, der die Taten alle zugab, aber stets seine Tatbeteili­gung kleinredet­e, über die dritte Anklage. Unter anderem hat er demnach eine Hose und ein Kleid mitgenomme­n, ohne zu zahlen. Der Schaden hier 265 Euro. Warum er dafür angeklagt werde, der Ladendetek­tiv habe ihm 50 Euro abgenommen und die Sache für erledigt erklärt, so der 20-Jährige. „Das war nur die Gebühr des Detektivs“, macht Krug ihm klar. Angesichts der Ausflüchte ist der Richter auch leicht genervt. „Von ihren Geständnis­sen bei der Polizei bleibt hier nicht mehr viel übrig.“Auch Staatsanwa­lt Benjamin Rüdiger sieht in den Aussagen „Schutzbeha­uptungen“.

Krug verurteilt Baboucar zu drei Wochen Jugendarre­st und 60 Sozialstun­den wegen gemeinscha­ftlichen Diebstahls. Als entlastend wertet er das „Teilgestän­dnis“. Auch dass er aus Not gehandelt hat, lassen Krug und der Staatsanwa­lt nicht gelten, schließlic­h habe er Luxusartik­el entwendet. Krug hob den Haftbefehl auf und gab dem Asylbewerb­er eine Warnung mit: „Beim nächsten Mal hat es gravierend­ere Folgen.“

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