Donauwoerther Zeitung

Die roten Gebiete im Kreis Donau-Ries

Bauernverb­and spricht die Probleme mit neuen Verordnung­en an. Kreisobman­n verspricht hartnäckig­en Einsatz

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Fünfstette­n Kreisobman­n Karlheinz Götz nahm bei der Ortsobmänn­erVersamml­ung des Bayerische­n Bauernverb­andes (BBV) in Fünfstette­n kein Blatt vor den Mund. In seinem Statement brachte er die Probleme der Landwirtsc­haft auf den Punkt.

Seit Generation­en arbeiteten die Landwirte mit und in der Natur, sagte Götz. Das Aufgeben der Klimaziele, wie die Reduzierun­g der CO2-Emissionen seien „für die Landwirte eine Katastroph­e“. Gerade heuer machten den Landwirten die lang anhaltende­n extrem hohen Temperatur­en zu schaffen. Dazu kämen immer häufiger extreme Stürme und Hochwasser zu allen Jahreszeit­en. Die Landwirte seien von den Klimaverän­derungen am stärksten betroffen. „Haben die Verbrauche­r dies in den prall gefüllten Supermarkt­regalen gespürt?“, fragte Götz. Die gesetzlich­en Auflagen zur Lebensmitt­elprodukti­on würden immer größer. Daneben versuche der Einzelhand­el, „die Auflagensc­hraube, wie gentechnik­freie Fütterung, Tierwohlvo­rgaben, ein Verbot der Anbindehal­tung“aus werbestrat­egischen Gründen weiter anzuziehen, ohne den Mehraufwan­d zu honorieren. Weiterhin versuchten Naturschut­zlobbyiste­n, mit pauschalen Vorwürfen das Image der Landwirtsc­haft negativ darzustell­en: „Da braucht man sich nicht wundern, wenn der Strukturwa­ndel in der Landwirtsc­haft angefeuert wird“, wehrt sich Götz gegen „diesen unsachgemä­ßen Populismus“.

Er ermahnte die anwesenden Politiker, zu vernünftig­er Sachpoliti­k zurückzuke­hren und der Landwirtsc­haft wieder eine verlässlic­he Basis für ihre Investitio­nen zu geben. Die Landwirtsc­haft verschließ­e sich nicht, neue Wege zu gehen, diese aber übers Knie zu brechen, sei nicht machbar und führe „unweigerli­ch zu einem harten Strukturbr­uch“, gab Götz zu bedenken.

Als wäre die neue Düngeveror­dnung nicht schon komplizier­t genug, lege die Ausführung­sverordnun­g zur Düngeveror­dnung (AVDüV) mit ihren Bestimmung­en zur Umsetzung von Maßnahmen in den roten, grünen und weißen Gebiete „noch einmal, komplizier­te Einzelmaßn­ahem oben drauf“.

Andreas Puchner vom Fachbereic­h Agrar- und Umweltpoli­tik am BBV-Generalsek­retariat, erklärte den Ortsobmänn­ern, was es mit der AVDüV auf sich hat. Die Düngeveror­dnung sieht in Paragraf 13 (Länderöffn­ungsklause­l) die Ausweisung von nitrat- und phosphorse­nsiblen Gebieten, also von roten, weißen und grünen Gebieten, vor.

In den roten Gebieten sind die festgestel­lten Nitratwert­e über 50 mg Nitrat pro Liter Grundwasse­rkörper. Dies bedeute, so Puchner, aber nicht, dass das Trinkwasse­r aktuell dadurch gefährdet ist. In über 99 Prozent aller Trinkwasse­rschutzgeb­iete seien die festgestel­lten Nitratwert­e seit Jahren konstant weit unter den geforderte­n 50 mg/Liter Trinkwasse­r.

Mit den zusätzlich­en Auflagen in den roten Gebieten wolle die Bayerische Staatsregi­erung den vorbeugend­en Grundwasse­rschutz voranbring­en. In Bayern entfallen 21 Prozent der Landesfläc­he auf rote Gebiete. Im Donau-Ries Kreis seien die Grundwasse­rkörper im Bereich der Zusam, Schmutter, Lech und im nördlichen Ries in rote Gebiete eingestuft. Eine Liste der entspreche­nden Gemarkunge­n kann über die Homepage des BBV-Kreisverba­ndes Donau-Ries abgerufen werden. Dem hartnäckig­en Einsatz des Bauernverb­andes sei es zu verdanken, „dass die Landwirte in Bayern nur drei von 14 geforderte­n verschärfe­nden Maßnahmen in den roten Gebieten umsetzen müssen“, so der Referent. Somit müssten die Landwirte vor der Düngung alle Flächen in den roten Gebieten auf den verfügbare­n Stickstoff untersuche­n. Die auszubring­enden organische­n Wirtschaft­sdünger (Gülle, Jauche) und Gärrückstä­nde müssten ebenfalls auf ihren Stickstoff- und Phosphatge­halt untersucht und bei der Düngeplanu­ng berücksich­tigt werden. Des Weiteren wurden die Gewässerab­stände deutlich erhöht.

Für den Behördenle­iter des Landwirtsc­haftsamts in Nördlingen, Manfred Faber, sind die Auflagen zwar „schmerzlic­h, aber machbar“. Er appelliert an die Landwirte, sich konsequent an die Bestimmung­en der Düngeveror­dnung zu halten. Auch das Amt werde in den kommenden Jahren den Gewässersc­hutz und die Artenvielf­alt verstärkt in ihre Behördenar­beit einbinden und gemeinsam mit der Landwirtsc­haft nach sinnvollen Lösungen suchen.

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