Nun ist der ganze Landkreis Sperrgebiet
Tierhaltung Die Blauzungenkrankheit nähert sich dem Donau-Ries-Kreis
Landkreis Der gesamte Landkreis Donau-Ries wird zum Sperrgebiet: Denn die Blauzungenkrankheit hat nun auch Tiere im Rems-MurrKreis befallen. Da der Landkreis näher am Donau-Ries-Kreis liegt, entschloss sich das Landratsamt zu diesem Schritt. Bereits Anfang Februar musste ein Teil des Landkreises zum Sperrgebiet erklärt werden. Grund dafür war der Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Calw (Baden-Württemberg).
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Lamas, Alpakas und Wildwiederkäuer sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken. Für Menschen und andere Tiere ist der Erreger der Blauzungenkrankheit nicht gefährlich.
Typische klinische Symptome sind meist nur beim Schaf zu finden. Sie zeigen rund sieben bis acht Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen.
Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Be- reich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf.
Um Zucht-, Nutz- und Schlachttiere, es sind nur Rinder, Schafe oder Ziegen betroffen, im oder aus dem Sperrbezirk verbringen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind vom Tierhalter mit Tierhaltererklärungen zu bestätigen. Die Tierhaltererklärung muss in jedem Fall die Tiere begleiten und verbleibt beim Empfänger der Tiere.
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Informationen für Tierhalter Das Verbringen innerhalb des Sperrgebietes muss beim Veterinäramt angemeldet werden. Dazu ist die Tierhaltererklärung (per E-Mail: veterinaeramt@lra-donauries.de) zu übersenden. Weitere Infos erhalten Sie online unter www.donauries.de/blauzungenkrankheit.