Ausgeblitzt
Urteil Während das Streckenradar in Teilen Europas längst genutzt wird, gibt es in Deutschland erhebliche Bedenken dagegen. Ein Gericht in Hannover teilt sie
Hannover Das bundesweit erste Streckenradar ist unrechtmäßig in Betrieb gegangen und muss sofort abgeschaltet werden. Wie das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag entschied, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Radaranlage, die die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos erfasst.
Das Innenministerium in Hannover kündigte an, die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Das Ministerium erklärte, mit dem im Mai zur Verabschiedung vorgesehenen neuen Polizeigesetz für eine ausdrückliche Rechtsgrundlage sorgen zu wollen. Über eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg wolle es noch entscheiden. Der Testbetrieb hatte vor zwei Monaten begonnen. Die auch als Section Control bezeichnete Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle, sondern ermittelt das Durchschnittstempo auf einem längeren Streckenabschnitt.
In Nachbarländern wie Österreich, Belgien oder den Niederlanden wird das Streckenradar seit Jahren mit Erfolg für die Verkehrssicherheit genutzt. In Deutschland gab es Datenschutzbedenken, auch von der Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen selbst.
Der Kläger hatte sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt gesehen und sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar gestützt. Demzufolge ist das Erfassen aller Kennzeichen durch die Polizei zu Kontrollzwecken teils verfassungswidrig.