Ein ärgerlicher Trend bei Auftraggebern
Zum Artikel „Schönere Spielplätze sind zu teuer“(DZ vom 14. März) kam folgender Leserbrief:
Es entwickelt sich langsam zum ärgerlichen Trend bei öffentlichen Auftraggebern, Ausschreibungen, die nicht die gewünschten Angebotssummen erzielen, aufzuheben. Dabei entspricht es nur den Regeln der Wirtschaft, dass eine Hochkonjunkturphase die Preise nach oben treibt. Zum einen, weil die Kapazitäten der Firmen ausgeschöpft sind, und nur durch Mehr- oder Fremdarbeit kostenintensiv erweitert werden können, zum anderen aber auch, weil die Firmen tatsächlich auch einmal Gewinne erzielen möchten und müssen, um Rücklagen für schlechtere Zeiten zu bilden, um aufgeschobene Investitionen zu tätigen, und nicht zuletzt, um ihre Mitarbeiter leistungsgerecht entlohnen zu können.
In wirtschaftlich schlechten Zeiten sind sie oft genug gezwungen, mit Billigangeboten zu arbeiten, nur um ihr Unternehmen am Laufen zu halten. Ständig Ausschreibungen aufgrund unrealistischer Kostenschätzungen aufzuheben, ist nicht nur gem. VOB verboten, sondern führt auch dazu, dass immer weniger Unternehmer an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand teilnehmen. Dabei haben die meisten Kommunen aufgrund sprudelnder Steuereinnahmen ausreichend Geld. Den anderen sei geraten, sich dort, wo es vertretbar ist, wieder auf die alte, durch das Stabilitätsund Wachstumsgesetz sogar rechtlich verbindliche „antizyklische Wirtschaftspolitik“zu besinnen. Bernhard Rössle, Donauwörth