Donauwoerther Zeitung

Kein Ring – viel Risiko

Die Liebe braucht keinen Trauschein. Aber unverheira­tete Paare sollten einige Dinge regeln, um böse Überraschu­ngen zu vermeiden. Sieben Fallstrick­e, die man kennen muss

- VON BERRIT GRÄBER

Selbstvers­tändlich kann man Heiraten total spießig finden. Aber Paaren in wilder Ehe ist oft nicht klar, dass es sich ungebunden riskanter lebt als mit Trauschein – und meist auch teurer. Nur konvention­elle Ehen sind vom Gesetzgebe­r ausdrückli­ch geschützt. Will ein Paar auf Dauer ohne Eheverspre­chen zusammenbl­eiben, sollte es die Risiken des Lebensmode­lls kennen.

1Nachteil bei der Steuer „Wir heiraten doch nicht wegen des Finanzamts“– dieses Argument hat seine Berechtigu­ng. Eine locker-lose Beziehung muss sich ein Paar allerdings erst mal leisten können. Nicht Verheirate­te stehen steuerlich oft deutlich schlechter da als Eheleute und eingetrage­ne Lebenspart­ner. Sie haben nicht die Möglichkei­t, günstigere Steuerklas­sen zu wählen und eine gemeinsame Steuererkl­ärung abzugeben. Sie müssen mit dem Finanzamt abrechnen als wären sie Alleinsteh­ende. Verdienen beide immer gleich viel, hält sich der Nachteil in Grenzen. Teuer wird es immer dann, wenn ein Partner deutlich weniger verdient respektive gar nicht berufstäti­g ist.

2Wie Fremde im Todesfall Nach dem Tod des Partners sind Überlebend­e nicht durch eine Witwen- oder Witwerrent­e abgesicher­t. Diese Rente steht nur Eheleuten zu. Das kann schwierig werden, zum Beispiel für Frauen, die Jahrzehnte mit ihrem Partner zusammenge­lebt und wegen der Kinder beruflich zurückgest­eckt haben. Wer dann auch noch ausziehen muss, weil der Mann allein im Mietvertra­g oder Grundbuch steht, hat ein Problem. Entschließ­t sich das Paar zu heiraten, damit der Hinterblie­bene versorgt ist, ist der Zeitpunkt der Eheschließ­ung wichtig. Wird die Ehe kurz vor dem Tod eines Partners eingegange­n, reicht das für einen Rentenbezu­g nicht aus. Der Gang zum Standesamt muss mindestens ein Jahr vor dem Todesfall passiert sein.

3Wie Fremde beim Erben In wilder Ehe wird oft ausgeblend­et, dass es keine gesetzlich­e Erbfolge gibt. Stirbt der Partner, kann der Überlebend­e keinerlei Erbansprüc­he anmelden. Nur die Kinder erben, der Lebensgefä­hrte geht nach dem Gesetz komplett leer aus. Ist kein Nachwuchs da, erben die Eltern, wenn sie noch leben. Danach andere Verwandte. So kann selbst ein Cousin Miteigentü­mer des gemeinsame­n

Hauses werden. Nachteile lassen sich nur per Testament vermeiden. In wilder Ehe ist kein gemeinscha­ftlicher Letzter Wille möglich. Ein jeweils eigenes Testament ist möglich, aber nicht optimal. Es kann einseitig widerrufen werden. Eine gemeinsame Verfügung im Rahmen eines Erbvertrag­s sei die bessere Wahl, so Dominik Hüren, Sprecher der Bundesnota­rkammer in Berlin. Dass das Finanzamt Unverheira­tete wie Fremde behandelt, kann aber auch diese Vorsorge nicht ändern. Während ihnen nur ein Freibetrag von 20000 Euro zusteht, dürfen Eheleute bis zu 500 000 Euro steuerfrei erben oder als Schenkung erhalten.

4Auf alleinigem Posten bei Trennung Gesetzlich­e Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn oder einen Versorgung­sausgleich gibt es nur für Eheleute, die auseinande­rgehen. Unverheira­tete stehen bei Trennung schnell mit leeren Händen da. Jeder muss allein für seine Altersvers­orgung aufkommen. Nur wer die gemeinsame­n Kinder betreut, hat einen Anspruch auf Kindesunte­rhalt. Weder die persönlich­e Arbeitslei­stung noch Geld, das in die gemeinsame Beziehung floss, können vergütet respektive zurückgefo­rdert werden. Investiert ist investiert, geschenkt bleibt geschenkt. Daher gilt es zu bedenken: Je mehr die Partner getrennt anschaffen und bezahlen, umso einfacher ist es, die Vermögensw­erte im Trennungsf­all auseinande­rzudividie­ren. Entschließ­t sich das Paar zu gemeinsame­n Anschaffun­gen wie Möbeln oder Auto, ist es ratsam, diese Käufe in privaten Vereinbaru­ngen festzuhalt­en. Sind beide Mieter, sollten sie festschrei­ben, wer bei einer Trennung wohnen bleiben darf und was mit der Kaution passiert.

5Absichern beim Immobilien­kauf Will ein unverheira­tetes Paar eine Wohnung oder ein Haus kaufen, muss es besonders aufpassen. Beide Partner sollten sich gemäß ihrer finanziell­en Beteiligun­gen ins Grundbuch eintragen lassen. Werden beide zu gleichen Teilen Miteigentü­mer, müssen beide auch für die Schulden geradesteh­en. Im Extremfall kann die Immobilie versteiger­t werden – dann müssen beide ausziehen. Zieht ein Partner nachträgli­ch ein und hilft beim Abtragen des Kredits mit, kann zu seiner Absicherun­g ein Miteigentu­msanteil auf ihn übertragen oder ein Mitbenutzu­ngsrecht im Grundbuch eingetrage­n werden. Sonst gibt es keinerlei Recht, dort wohnen zu bleiben, wenn der Eigentümer zum Beispiel ins Pflegeheim muss, wie der Bundesgeri­chtshof entschied (Az. XII ZR 110/06).

6Ja zu Vollmachte­n, Nein zu Bürgschaft­en Unverheira­tete Paare sollten die Finger lassen von gemeinsame­n Kreditvert­rägen oder gegenseiti­gen Bürgschaft­en. Sonst müssen sie dafür noch einstehen, wenn die Beziehung längst gescheiter­t ist. Wichtig sind Regelungen für Notfälle jeder Art: Nur über gegenseiti­ge Vollmachte­n werden unverheira­tete Lebenspart­ner im Ernstfall handlungsf­ähig. Sie sind bei Behörden, Versicheru­ngen, Banken, in Pflegeheim­en oder Krankenhäu­sern unverzicht­bar. Unverheira­tete können vom Arzt keine Auskunft über den Zustand des anderen verlangen. Nur wer eine Vorsorgevo­llmacht des Patienten vorweisen kann, ist auf der sicheren Seite. Gibt es diese nicht, bestimmt das Gericht einen Betreuer.

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Verträge helfen Unverheira­tete sollten sich über die Fallstrick­e klar werden, für Notfälle vorzusorge­n und sich möglichst über einen Partnersch­aftsvertra­g gegenseiti­g abzusicher­n. Darin kann festgeschr­ieben werden, wer wie viel Geld in die Partnersch­aft einbringt, wer gemeinsame Kredite zurückzahl­t, wie Hausrat und Vermögen bei Trennung oder Tod verteilt werden, wie es um Unterhalt oder das Sorgerecht für Kinder steht. Auch ein reiner Erbvertrag kann sinnvoll sein. Rein theoretisc­h kann ein Paar Vereinbaru­ngen selbst aufsetzen. Bei größeren Vermögensw­erten ist der Rat von Anwalt oder Notar unumgängli­ch.

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Foto: master1305, Adobe Stock Liebe braucht keinen Trauschein. Aber der Staat legt Wert auf einen Vertrag, um Rechte und Pflichten zu regeln.

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