Watschn für die bayerische Justiz
Man muss sich schämen: Es braucht das Bundesverfassungsgericht, um in Bayern Recht und Ordnung wiederherzustellen. Mit ungewöhnlich deutlichen Worten hat das höchste deutsche Gericht die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München zur tödlichen Gewalttat am Augsburger Königsplatz aufgehoben. Das OLG hatte sechs Kumpel des eigentlichen Schlägers nach Weihnachten in U-Haft geschickt. Das war von Anfang seltsam, denn im Prinzip verhängte das Oberlandesgericht damit auf Betreiben der Augsburger Staatsanwaltschaft eine Art Sippenhaft. Diese Entscheidung widersprach jeglichem gesunden Rechtsempfinden. Es kann nicht sein, dass man in Deutschland allein deshalb eingesperrt wird, weil man dabeisteht, wenn eine Straftat verübt wird.
Nun haben Staatsanwaltschaft und Oberlandesgericht die Quittung für ihr Rechtsverständnis bekommen. Die Ohrfeige des Verfassungsgerichts gipfelt in der Formulierung, das OLG habe bezüglich der Fluchtgefahr „formelhaft, pauschal und undifferenziert“geurteilt. Die Augsburger Staatsanwaltschaft ist in diesem Fall zu hart eingestiegen. Die Erfolgsmeldung, dass sieben Verdächtige in U-Haft sitzen, hat hohe Erwartungen an die Bestrafung der mutmaßlichen Täter geweckt. Diese Erwartungen werden nicht erfüllt. Das stört das Vertrauen in die Justiz empfindlich.
Ein Grund zur Schadenfreude ist all das nicht. Ein Mann ist gewaltsam zu Tode gekommen. Das ist durch nichts zu rechtfertigen. Doch wenn die Aufarbeitung einer solchen Gewalttat zum juristischen Treppenwitz wird, ist das ein erheblicher Schaden für den Rechtsstaat.