Donauwoerther Zeitung

Wie die EEG-Umlage funktionie­rt

Vor 20 Jahren startete die Förderung. Was zu tun ist, wenn sie bald für die ersten Anlagen ausläuft

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Vor 20 Jahren trat das Erneuerbar­e-Energien-Gesetz, kurz EEG, in Kraft – mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbar­en Energien voranzutre­iben. Die Betreiber von Anlagen zur regenerati­ven Energieerz­eugung erhielten nach Einführung des EEG für die Dauer von 20 Jahren feste Vergütungs­sätze für den von ihnen ins Netz eingespeis­ten Strom. Damit war gewährleis­tet, dass die Anlagen kostendeck­end arbeiten und die Risiken von Investitio­nen abgemilder­t wurden.

Durch das EEG konnten in Deutschlan­d die Solar- und Windenergi­e massiv ausgebaut werden. Mit der steigenden Menge an erneuerbar­er Energie sanken wiederum die Produktion­skosten. Photovolta­ikmodule wurden in immer größeren Stückzahle­n produziert, was die Preise dafür fallen ließ. Das EEG sorgte damit für eine Initialzün­dung, in deren Folge jeder Privatmann sein kleines „Kraftwerk“ ohne Verlust betreiben konnte. Aber natürlich müssen die garantiert­en Einspeisev­ergütungen, die die Netzbetrei­ber an die Anlagenbes­itzer zahlen und die inzwischen deutlich niedriger sind als in den Anfangsjah­ren, finanziert werden. Und hier kommt die EEG-Umlage ins Spiel, die wie folgt funktionie­rt: Die Übertragun­gsnetzbetr­eiber verkaufen den eingespeis­ten Strom an der Strombörse. Da die Preise an der Börse unter den gesetzlich festgelegt­en Vergütungs­sätzen lie

wird den Übertragun­gsnetzbetr­eibern der Differenzb­etrag erstattet – und zwar über die EEGUmlage, die die Verbrauche­r wiederum als Teil des Strompreis­es bezahlen. Derzeit beträgt sie 6,756 Cent pro Kilowattst­unde, das entspricht einem Anteil von knapp 22 Prozent am Gesamtprei­s.

Das Paradoxe daran ist: Durch den massiven Ausbau von Photovolta­ik und Windkraft ist Strom an der Börse billiger geworden – was wiederum zur Folge hat, dass die

EEG-Umlage nach oben geht, weil sich deren Höhe aus der Differenz von Börsenprei­s und Einspeisev­ergütung ergibt.

Angesichts der steigenden EEGUmlage entsteht bei vielen Verbrauche­rn der Eindruck, dass Solarstrom und Windkraft für steigende Stromrechn­ungen sorgen würden. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Die Strompreis­e wären ohne den Ausbau der erneuerbar­en Energien höher, die EEG-Umlage aber niedriger. Ein Problem ist, dass die sinkenden Preise an der Strombörse nicht immer bei den Verbrauche­rn ankommen, weil die Stromverso­rger zum Teil längerfris­tige Liefervert­räge haben und kurzfristi­ge Schwankung­en des Preises nicht weitergebe­n können. Außerdem wird der Strompreis stark durch Netznutzun­gsentgelte, Steuern und Abgaben bestimmt.

Pioniere, die schon früh in Windräder, Photovolta­ik- und Biomassean­lagen investiert haben, stehen jetzt vor einer großen Herausford­erung. Denn die gesetzlich garantiert­e Vergütung der Stromerzeu­gung läuft für die ersten Erneuerbar­e-Energien-Anlagen aus. Ob Begen, standsanla­gen ohne staatliche Förderung weiter rentabel betrieben werden können, ist fraglich. Für Hausbesitz­er mit einer PV-Anlage auf dem Dach bietet es sich nach Ablauf der garantiert­en Einspeisev­ergütung an, den produziert­en Solarstrom, am besten in Kombinatio­n mit einem Batteriesp­eicher, selbst zu nutzen.

Zudem gibt es seitens verschiede­ner Energiever­sorger – auch aus unserer Region – die Idee, den Altanlageb­esitzern den klimafreun­dlichen Strom abzukaufen oder zu vermarkten. Allerdings sind die gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen noch sehr ungünstig und belegen den direkten Stromverka­uf in der Nachbarsch­aft mit den gleichen Gebühren und Abgaben wie den Verkauf quer durch ganz Deutschlan­d. Der Gesetzgebe­r müsste für Anlagen, die nicht mehr im EEG laufen, bessere Chancen schaffen.

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Foto: Friso Gentsch, dpa Wer schon früh in eine Solarstrom­anlage investiert hat, muss damit rechnen, dass seine EEG-Vergütung bald ausläuft.
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Martin Sambale ist Geschäftsf­ührer des Energie- und Umweltzent­rums Allgäu, kurz eza!

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