Wie die EEG-Umlage funktioniert
Vor 20 Jahren startete die Förderung. Was zu tun ist, wenn sie bald für die ersten Anlagen ausläuft
Vor 20 Jahren trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, in Kraft – mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die Betreiber von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung erhielten nach Einführung des EEG für die Dauer von 20 Jahren feste Vergütungssätze für den von ihnen ins Netz eingespeisten Strom. Damit war gewährleistet, dass die Anlagen kostendeckend arbeiten und die Risiken von Investitionen abgemildert wurden.
Durch das EEG konnten in Deutschland die Solar- und Windenergie massiv ausgebaut werden. Mit der steigenden Menge an erneuerbarer Energie sanken wiederum die Produktionskosten. Photovoltaikmodule wurden in immer größeren Stückzahlen produziert, was die Preise dafür fallen ließ. Das EEG sorgte damit für eine Initialzündung, in deren Folge jeder Privatmann sein kleines „Kraftwerk“ ohne Verlust betreiben konnte. Aber natürlich müssen die garantierten Einspeisevergütungen, die die Netzbetreiber an die Anlagenbesitzer zahlen und die inzwischen deutlich niedriger sind als in den Anfangsjahren, finanziert werden. Und hier kommt die EEG-Umlage ins Spiel, die wie folgt funktioniert: Die Übertragungsnetzbetreiber verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise an der Börse unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen lie
wird den Übertragungsnetzbetreibern der Differenzbetrag erstattet – und zwar über die EEGUmlage, die die Verbraucher wiederum als Teil des Strompreises bezahlen. Derzeit beträgt sie 6,756 Cent pro Kilowattstunde, das entspricht einem Anteil von knapp 22 Prozent am Gesamtpreis.
Das Paradoxe daran ist: Durch den massiven Ausbau von Photovoltaik und Windkraft ist Strom an der Börse billiger geworden – was wiederum zur Folge hat, dass die
EEG-Umlage nach oben geht, weil sich deren Höhe aus der Differenz von Börsenpreis und Einspeisevergütung ergibt.
Angesichts der steigenden EEGUmlage entsteht bei vielen Verbrauchern der Eindruck, dass Solarstrom und Windkraft für steigende Stromrechnungen sorgen würden. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Die Strompreise wären ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien höher, die EEG-Umlage aber niedriger. Ein Problem ist, dass die sinkenden Preise an der Strombörse nicht immer bei den Verbrauchern ankommen, weil die Stromversorger zum Teil längerfristige Lieferverträge haben und kurzfristige Schwankungen des Preises nicht weitergeben können. Außerdem wird der Strompreis stark durch Netznutzungsentgelte, Steuern und Abgaben bestimmt.
Pioniere, die schon früh in Windräder, Photovoltaik- und Biomasseanlagen investiert haben, stehen jetzt vor einer großen Herausforderung. Denn die gesetzlich garantierte Vergütung der Stromerzeugung läuft für die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen aus. Ob Begen, standsanlagen ohne staatliche Förderung weiter rentabel betrieben werden können, ist fraglich. Für Hausbesitzer mit einer PV-Anlage auf dem Dach bietet es sich nach Ablauf der garantierten Einspeisevergütung an, den produzierten Solarstrom, am besten in Kombination mit einem Batteriespeicher, selbst zu nutzen.
Zudem gibt es seitens verschiedener Energieversorger – auch aus unserer Region – die Idee, den Altanlagebesitzern den klimafreundlichen Strom abzukaufen oder zu vermarkten. Allerdings sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch sehr ungünstig und belegen den direkten Stromverkauf in der Nachbarschaft mit den gleichen Gebühren und Abgaben wie den Verkauf quer durch ganz Deutschland. Der Gesetzgeber müsste für Anlagen, die nicht mehr im EEG laufen, bessere Chancen schaffen.