Corona: BFV-Appell an die Vereine
Im Verdachtsfall Jugendspiele verlegen
Landkreis Der Bayerische FußballVerband (BFV) beobachtet nach eigener Aussage weiterhin sehr aufmerksam die Corona-Infektionszahlen, die weiteren Entwicklungen und insbesondere behördliche Entscheidungen.
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 8. März, Kindern und Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen den Besuch von Schulen und Kindertagesstätten nicht mehr zu ermöglichen, gelte ab sofort für den gesamten BFV-Spielbetrieb (Herren, Frauen, Jugend): Alle Vereine sind aufgefordert, aktiv zu prüfen, ob es Spieler/-innen in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen 14 Tagen, also seit dem 21. Februar, aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind.
Der BFV appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, diese Spieler – unabhängig von Symptomen – nicht einzusetzen, weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb.
Wenn ein solcher Fall gegeben sei, könne mit dem Spielgegner Kontakt aufgenommen werden, um
„Geisterspiele“stehen vorerst nicht zur Debatte
sich auf eine Spielverlegung zu verständigen. Im Fall der Einigung seien die Spielleiter angewiesen, entsprechend zu verlegen. Der BFV bittet die Vereine hierbei um ein faires und verantwortungsbewusstes Miteinander. Die Spielverlegung habe hierbei Vorrang.
Eine Ansetzung sogenannter Geisterspiele stehe für den bayerischen Amateurfußball aktuell nicht zur Debatte, so der Verband. Zudem gelte selbstverständlich, dass im Fall eines Spielers mit diagnostizierter Corona-Infektion der Spielleiter zu informieren sei, der dann das betreffende Spiel verlegen werde.