Röttgen warnt vor Nachrichtendienst in Ketten
Karlsruhe schreibt schärfere Regeln für BND vor. Über die Folgen wird heftig gestritten
Berlin Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat das Karlsruher Urteil zur Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland begrüßt. Es sei gut, dass das Bundesverfassungsgericht „den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit bei Überwachungsmaßnahmen auch auf Ausländer im Ausland erstreckt hat“, sagte die SPD-Politikerin der
Sie zeigte sich überzeugt, dass die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes auch in Zukunft möglich sein werde.
Der CDU-Außenexperte Norbert Röttgen äußerte dagegen die Befürchtung, das Urteil könnte die Tätigkeit des Auslandsnachrichtendienstes einschränken. „Mit der Entscheidung, die Geltung deutscher Grundrechte auch im Ausland anzunehmen und den BND bei seiner strategischen Auslandsaufklärung daran zu binden, wird Neuland betreten“, sagte er dem
„Ob und wie der BND unter diesen Bedingungen
Passauer Neuen Presse. Deutschland. Redaktionsnetzwerk
noch arbeiten kann, ist ungewiss.“Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass sich der BND bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten an deutsche Grundrechte halten muss.
Die Politik soll das BND-Gesetz nun bis spätestens Ende 2021 grundlegend überarbeiten. Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im
Ausland. Dabei durchforstet der
BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Laut dem Urteil muss der Gesetzgeber die BND-Befugnisse viel genauer regeln und begrenzen. Das betrifft eine Vielzahl an Einzelpunkten: Zum Beispiel muss die vertrauliche Kommunikation bestimmter Berufsgruppen wie Anwälte und
Journalisten besonders geschützt werden. Sehr private und intime Inhalte müssen BND-Mitarbeiter unverzüglich löschen. „Das Bundesverfassungsgericht hat explizit erklärt, dass dieses Instrument bei verhältnismäßiger Ausgestaltung mit den Grundrechten vereinbar ist“, sagte Lambrecht. „Das kann man hinbekommen. Man muss aber insbesondere die Überwachungszwecke klarer bestimmen und die Kontrollmöglichkeiten verbessern.“In Kriegsgebieten sieht der Londoner Terrorismusexperte Peter Neumann jedoch „eine absurd hohe Hürde“darin, Grundrechte auch für Ausländer im Ausland gelten zu lassen. „Ich weiß nicht, wie man das umsetzen soll“, sagte er dem
deutsche
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Der Auslandsgeheimdienst werde so noch abhängiger von Partnerdiensten in den USA und Großbritannien. „Das Urteil führt zu einer unnötigen Schwächung des BND.“Kritik kam auch aus der AfD. Fraktionschef Alexander Gauland erklärte: „Dieser fragwürdige Weltgeltungsanspruch des Verfassungsgerichts gefährdet im konkreten Fall elementar die Sicherheit Deutschlands.“
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, forderte als Folge des Urteils einen Nachrichtendienstbeauftragten des Bundestags. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, „dass wir eine effektivere parlamentarische Kontrolle unserer Nachrichtendienste brauchen“, sagte er. Der CDU-Politiker Patrick Sensburg unterstützte die Idee. „Er wäre Teil der Exekutiven und könnte nicht nur BND-eigene Dokumente einsehen, sondern auch die Daten, die ausländische Nachrichtendienste zuliefern“, sagte Sensburg dem
Handelsblatt.