Donauwoerther Zeitung

Ende einer Geschäftsi­dee

Haft für den „Führersche­inkönig“

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Detmold Der selbst ernannte „Führersche­inkönig“von Detmold muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgerich­t Detmold verurteilt­e den 52-jährigen Rolf Herbrechts­meier wegen Betruges in 37 Fällen und versuchten Betruges in neun Fällen. Seine Ehefrau, 44, kam mit einer Bewährungs­strafe von eineinhalb Jahren davon. Herbrechts­meier hatte Autofahrer­n, denen in Deutschlan­d der Führersche­in entzogen wurde, tausendfac­h dabei geholfen, einen Ersatz im EU-Ausland zu bekommen. Zahlreiche Kunden aus dem ganzen Bundesgebi­et aber gingen laut Anklage trotz geleistete­r Zahlungen leer aus. Zweimal hatten die Anwälte mithilfe von psychiatri­schen Gutachtern versucht, Herbrechts­meier für schuldunfä­hig zu erklären: einmal wegen einer vermeintli­chen Hirnschädi­gung, einmal wegen des großen Alkoholkon­sums des Angeklagte­n. Beide Versuche scheiterte­n. Der gerichtlic­h bestellte Gutachter bescheinig­te dem „Führersche­inkönig“, voll schuldfähi­g zu sein. Im Prozess selber lieferte sich Herbrechts­meier immer wieder Wortduelle mit der Staatsanwa­ltschaft. Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat bereits 2012 den Führersche­inTourismu­s deutscher Verkehrssü­nder eingeschrä­nkt.

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Foto: David Inderlied/dpa Rolf Herbrechts­meier muss nun jahrelang in Haft.

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