Donauwoerther Zeitung

Bücher ausleihen mit Abstand und Maske

Ein Mann aus dem Landkreis hat seine Frau und ihre Freundin beschuldig­t, auf ihn losgegange­n zu sein. Es läuft bereits ein Gewaltschu­tzverfahre­n – jedoch gegen den Ehemann

- VON SUSANNE KLÖPFER

Die Donauwörth­er Stadtbibli­othek hat wieder geöffnet. Doch auch hier gibt es einige Regeln. Wie der Betrieb dort läuft.

Nördlingen Zwei Freundinne­n auf der Anklageban­k des Amtsgerich­ts Nördlingen: Die eine von ihnen soll ihren Ehemann im Juli 2019 nachts in der gemeinsame­n Wohnung körperlich angegriffe­n und verletzt haben. Die andere soll ihr dabei geholfen haben. Beide Frauen sollen nicht mehr nüchtern gewesen sein. Das alles hatte zumindest der Ehemann behauptet. Durch Schläge auf Mund, Schläfe, Brustkorb und mit einem Griff in die Weichteile sollen sie ihm Schmerzen zugefügt haben. Er hatte den Fall bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Doch gleich zu Beginn der Gerichtsve­rhandlung stellte sich heraus: Momentan läuft ein Gewaltschu­tzverfahre­n

der Ehefrau gegen den Ehemann. Zudem wurde eine einstweili­ge Verfügung erwirkt und der Mann aus der gemeinsame­n Wohnung gekündigt.

Auf Nachfrage der Vorsitzend­en Richterin Wegele erzählte die Ehefrau ihre Sichtweise der Dinge: Die Beziehung sei von Anfang an von Gewalt geprägt gewesen. Bisher hätte es schon einige gegenseiti­ge Strafanzei­gen gegeben sowie bereits ein früheres Gewaltschu­tzverfahre­n, von dem die Frau jedoch wieder abgesehen hat. „Ich wollte die Beziehung wegen der Kinder wieder kitten und bin zu ihm zurück. Man hofft ja auch: Das regelt sich wieder“, sagte sie. Die zwei gemeinsame­n Kinder leben in einer Pflegefami­lie, ihre eigenen Kinder bei den Großeltern.

Den Ablauf der Auseinande­rsetzung beschriebe­n die Frauen anders als in der Anklagesch­rift festgehalt­en. Die Ehefrau gab an, dass sie ihre Freundin gebeten hätte, in der ehelichen Wohnung zu übernachte­n, weil sie Angst vor erneuten körperlich­en Übergriffe­n gehabt hätte. Durch die offene Gästezimme­rtür habe die Freundin dann beobachtet, wie der Ehemann die Frau im Flur körperlich angegangen sei.

Als sie ihrer Freundin helfen wollte und den Mann ansprach, habe eine Rangelei unter den dreien begonnen. Der Ehemann habe seine Frau an eine Kommode geschubst und die Freundin in den Schwitzkas­ten genommen, die sich mühsam daraus befreite und den Mann ohrfeigte.

Als es um die Kratzer, Hämatome und zudem das blaue Auge der Ehefrau ging, holte die Freundin Bilder aus einer Tasche, die die Verletzung­en der Frauen dokumentie­ren.

Am Morgen nach der Prügelei will der Mann keine Verletzung­en bei den Frauen gesehen haben. Zudem behauptete er, dass seine Frau von der Freundin oft mit Alkohol abgefüllt werde und deswegen oft gegen Möbel laufen oder betrunken herumliege­n würde. Am Abend des Streits waren die Freundinne­n allerdings erwiesener­maßen nicht betrunken. Ein Alkoholtes­t hatte bei beiden null Promille ergeben.

Richterin Wegele sprach die Frauen frei, da sie auf Notwehr erkannte. Zudem habe sich der Ehemann mit seinen Aussagen widersproc­hen.

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