Bücher ausleihen mit Abstand und Maske
Ein Mann aus dem Landkreis hat seine Frau und ihre Freundin beschuldigt, auf ihn losgegangen zu sein. Es läuft bereits ein Gewaltschutzverfahren – jedoch gegen den Ehemann
Die Donauwörther Stadtbibliothek hat wieder geöffnet. Doch auch hier gibt es einige Regeln. Wie der Betrieb dort läuft.
Nördlingen Zwei Freundinnen auf der Anklagebank des Amtsgerichts Nördlingen: Die eine von ihnen soll ihren Ehemann im Juli 2019 nachts in der gemeinsamen Wohnung körperlich angegriffen und verletzt haben. Die andere soll ihr dabei geholfen haben. Beide Frauen sollen nicht mehr nüchtern gewesen sein. Das alles hatte zumindest der Ehemann behauptet. Durch Schläge auf Mund, Schläfe, Brustkorb und mit einem Griff in die Weichteile sollen sie ihm Schmerzen zugefügt haben. Er hatte den Fall bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Doch gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus: Momentan läuft ein Gewaltschutzverfahren
der Ehefrau gegen den Ehemann. Zudem wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt und der Mann aus der gemeinsamen Wohnung gekündigt.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Wegele erzählte die Ehefrau ihre Sichtweise der Dinge: Die Beziehung sei von Anfang an von Gewalt geprägt gewesen. Bisher hätte es schon einige gegenseitige Strafanzeigen gegeben sowie bereits ein früheres Gewaltschutzverfahren, von dem die Frau jedoch wieder abgesehen hat. „Ich wollte die Beziehung wegen der Kinder wieder kitten und bin zu ihm zurück. Man hofft ja auch: Das regelt sich wieder“, sagte sie. Die zwei gemeinsamen Kinder leben in einer Pflegefamilie, ihre eigenen Kinder bei den Großeltern.
Den Ablauf der Auseinandersetzung beschrieben die Frauen anders als in der Anklageschrift festgehalten. Die Ehefrau gab an, dass sie ihre Freundin gebeten hätte, in der ehelichen Wohnung zu übernachten, weil sie Angst vor erneuten körperlichen Übergriffen gehabt hätte. Durch die offene Gästezimmertür habe die Freundin dann beobachtet, wie der Ehemann die Frau im Flur körperlich angegangen sei.
Als sie ihrer Freundin helfen wollte und den Mann ansprach, habe eine Rangelei unter den dreien begonnen. Der Ehemann habe seine Frau an eine Kommode geschubst und die Freundin in den Schwitzkasten genommen, die sich mühsam daraus befreite und den Mann ohrfeigte.
Als es um die Kratzer, Hämatome und zudem das blaue Auge der Ehefrau ging, holte die Freundin Bilder aus einer Tasche, die die Verletzungen der Frauen dokumentieren.
Am Morgen nach der Prügelei will der Mann keine Verletzungen bei den Frauen gesehen haben. Zudem behauptete er, dass seine Frau von der Freundin oft mit Alkohol abgefüllt werde und deswegen oft gegen Möbel laufen oder betrunken herumliegen würde. Am Abend des Streits waren die Freundinnen allerdings erwiesenermaßen nicht betrunken. Ein Alkoholtest hatte bei beiden null Promille ergeben.
Richterin Wegele sprach die Frauen frei, da sie auf Notwehr erkannte. Zudem habe sich der Ehemann mit seinen Aussagen widersprochen.