Diese CoronaRegeln gelten in schwäbischen Firmen
Abstand halten, Maske auf – so verhält man sich beim Einkauf und in der Bahn. Wie es am Arbeitsplatz aussieht
Augsburg Wer heute das Haus verlässt, hat nicht nur Geldbeutel, Schlüssel und Handy in den Taschen, sondern meist auch eine Maske. Der Mund-Nasen-Schutz ist omnipräsent, beim Einkaufen, Bahnfahren oder Ausgehen. Wir haben uns bei Unternehmen in der Region erkundigt, wie bei ihnen die Regeln am Arbeitsplatz aussehen.
Bei Kuka in Augsburg müssen die Mitarbeiter eine Maske tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, berichtet das Unternehmen auf Anfrage unserer Redaktion. Das entspricht der bundesweiten Regelung: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat für die Corona-Pandemie Richtlinien ausgearbeitet. Welche Regeln greifen, hängt vom Arbeitsumfeld ab. Ein Abstand von 1,5 Metern beispielsweise ist Pflicht. Kann er nicht eingehalten werden, müssen Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen vorhanden sein. Gibt es davon keine, gilt: Maske auf! Denn grundsätzlich verpflichtet sich jeder Arbeitgeber dem Schutz und der
Fürsorge seiner Mitarbeiter. Heißt: Ansteckungsgefahr möglichst gering halten.
Wörtlich heißt es da vom Arbeitsministerium: „Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sollten Mund-Nase-Bedeckungen (...) zur Verfügung gestellt und getragen werden.“Halten sich die Mitarbeiter nicht daran, drohen Abmahnungen oder im Wiederholungsfall gar die Kündigung.
Viele Unternehmen haben schon vorher intern Maßnahmen ergriffen. „Auch vor dem Inkrafttreten der Arbeitsschutzregel am 10. August haben wir eine klare Empfehlung für den Einsatz von Mund-Nase-Bedeckungen ausgesprochen, wenn der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden konnte“, berichtet Kuka. Zudem seien nach wie vor viele Mitarbeiter am Standort Augsburg im Homeoffice – zwischen 30 und 50 Prozent.
Bei Kuka werden die Maßnahmen den Infektionszahlen angepasst: „Wir haben ein mehrstufiges Hygienekonzept erarbeitet, das sich nach der aktuellen regionalen Infektionslage, der 7-Tage-Inzidenz, richtet.“Darin seien verschiedene Vorsorge- und Schutzmaßnahmen enthalten. Dazu gehört die maximale Anzahl an Personen in Besprechungszimmern oder die Frage, inwieweit die Kantine geöffnet oder limitiert wird. „Die Pflicht der Mund-Nase-Bedeckung gilt über alle Stufen des Konzepts hinweg, wann immer der Mindestabstand unterschritten wird.“
Bei Grob in Mindelheim gilt eine ähnliche Regelung wie im Restaurant:
Wer seinen Platz verlässt, setzt die Maske auf. „Das gilt sowohl für die Arbeitsplätze in unseren Bürogebäuden als auch in unseren Hallen. Außerdem gilt auch im Freien und am Arbeitsplatz eine MundNasen-Schutz-Pflicht, wenn der Abstand zur nächsten Person weniger als zwei Meter beträgt“, sagt Johanna Jakob, Referentin bei Grob. Nach wie vor arbeiten auch bei Grob einige Mitarbeiter aus dem Homeoffice. Außerdem wurden Arbeitsplätze
in Räumen eingerichtet, die sonst als Besprechungszimmer dienen. So sollen die Arbeitsplätze entzerrt werden, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Ähnlich sieht es bei Amazon in Graben aus. „Wir haben Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergriffen, darunter Temperaturmessungen, verstärkte Reinigungs- und Desinfektionsintervalle sowie umfangreiche Maßnahmen, um Abstände von zwei Metern sicherzustellen“, sagt Amazon-Sprecher Michael Schneider. Das heißt: vorgegebene Gehwege, um ausreichend Abstand halten zu können. Die Temperatur wird direkt am Eingang gemessen. Wer Fieber hat, wird heimgeschickt. „Zudem herrscht am Standort eine Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske“, sagt Schneider. Das gilt für die öffentlichen Bereiche wie Pausenräume, am Arbeitsplatz mit Sicherheitsabstand muss sie nicht getragen werden. Ob die Mitarbeiter bei der Verwaltung im Büro sitzen oder in der Lagerhalle arbeiten, macht keinen Unterschied. Eine frische Maske können sich die Mitarbeiter jeden Morgen abholen.