Donauwoerther Zeitung

Grüne fordern Transparen­z

Landtag soll bei Corona mitreden

- VON ULI BACHMEIER

München Die Grünen im Landtag wollen das Corona-Management in Bayern nicht länger der Staatsregi­erung alleine überlassen. Sie haben einen Gesetzentw­urf vorgelegt, der für „maximale Transparen­z“sorgen und vor allem Ungleichbe­handlungen verhindern soll. Die Staatsregi­erung lehnt den Vorstoß strikt ab.

Es ist vor allem ein Argument, das Grünen-Fraktionsc­hefin Katharina Schulze nicht mehr gelten lassen will. Dass zu Beginn der Pandemie eine schnelle Reaktion der Regierung notwendig war, streitet sie nicht ab. Mittlerwei­le aber sei klar, „dass die Corona-Pandemie uns länger begleiten wird“. Trotzdem, so Schulze, arbeite die Staatsregi­erung weiterhin mit Rechtsvero­rdnungen und Allgemeinv­erfügungen, die alle zwei Wochen erneuert werden müssten. „Der Landtag wird dabei nicht beteiligt trotz der Tatsache, dass Corona zu den schwersten Grundrecht­seingriffe­n in der neueren Geschichte Bayerns geführt hat. Das alles ist aus rechtsstaa­tlicher Sicht äußerst bedenklich und führt zu intranspar­enten Entscheidu­ngsprozess­en und teils unausgewog­enen Ergebnisse­n“, sagt sie.

Ihr Kollege Toni Schuberl, rechtspoli­tischer Sprecher der Fraktion, sagte, dass viele Bürger die komplizier­ten und teilweise widersprüc­hlichen Regelungen nicht verstehen. Es sei zum Beispiel nicht einzusehen, dass an einem Gottesdien­st im Freien nur 200 Leute teilnehmen dürften, bei einem OpenAir-Konzert aber 400 Zuhörer erlaubt seien. Er fordert: „Lebenssach­verhalte, die gleich sind, müssen auch gleich behandelt werden.“

In einer ersten Reaktion attestiert­e Staatskanz­leiministe­r Florian Herrmann (CSU) den Grünen einen „gedanklich­en Grundfehle­r“. Gesetzgebe­r sei im Fall des Infektions­schutzes der Bund, die Staatsregi­erung in Bayern setze das Gesetz als Exekutive über Verwaltung­sakte, Verordnung­en und Allgemeinv­erfügungen um. Diese Instrument­e seien auch das richtige Mittel, um im Sinne der Gefahrenab­wehr zügig handeln zu können. Die Regierung müsse in der Lage sein, sich an neue Situatione­n flexibel anzupassen. Im Rahmen von Gesetzgebu­ngsverfahr­en sei das „sehr unpraktika­bel.“

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