Darlehen: Mann zahlt Geld an Ex nicht zurück
Gericht verurteilt 38-Jährigen wegen Betrugs
Donauwörth/Nördlingen Er hat zwar einen guten Job, leidet aber wegen diverser Unterhaltsverpflichtungen unter chronischem Geldmangel. In dieser Situation hat sich ein Mann aus dem südlichen Donau-RiesKreis einiges Geld von einer ExPartnerin geliehen – und nicht zurückgezahlt. Das Amtsgericht Nördlingen verurteilte den 38-Jährigen nun wegen Betrugs.
In der Verhandlung räumte der Angeklagte den Vorwurf ein. 2016 und 2017 bekam er von der Frau erst rund 12600 und dann 4300 Euro. Es wurde vereinbart, dass er die Beträge in Raten abstottert – bei einem Zinssatz von einem Prozent. Dies geschah aber nur ganz ansatzweise. Lediglich etwa 150 Euro habe er beglichen, sagte der Mann jetzt. Er habe versucht, sich von seiner Familie Geld zu leihen. Das habe jedoch nicht geklappt. Von seinem monatlichen Verdienst als Teamleiter in einer Firma werde ihm ein großer Teil unter anderem für den Unterhalt für mehrere Kinder aus zwei gescheiterten Beziehungen abgezweigt. Ihm blieben aktuell nicht einmal 1000 Euro im Monat zum Leben.
„Er hat sich nicht mehr rausgesehen“, erklärte Verteidigerin Daniela Rose. Ihr Mandant hätte früher zu einer Schuldnerberatung gehen müssen. Rose verwies darauf, dass die „Ex“dem 38-Jährigen das Geld gegeben habe, obwohl sie gewusst habe, dass ihn Geldsorgen plagen. Die Anwältin hielt eine Freiheitsstrafe von maximal sechs Monaten zur Bewährung für angemessen.
Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, das Vertrauensverhältnis der früheren Partnerin „extrem missbraucht“zu haben. Auch die Schadenshöhe von fast 17000 Euro und die Tatsache, dass er jegliche Rückzahlungen eingestellt habe, sprächen gegen den Mann. „Ganz so viel Mitleid mit dem Angeklagten habe ich auch nicht“, resümierte die Staatsanwältin – und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung.
Richter Gerhard Schamann verurteilte den Mann zu acht Monaten auf Bewährung. Zudem muss der 38-Jährige den Schaden wiedergutmachen und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die finanzielle Lage des Angeklagten sei so desolat gewesen, dass man sein Verhalten nur als Betrug werten könne – auch wenn der Mann kein „klassischer Abzocker“sei. Für eine Privatperson sei der Schaden von fast 17000 Euro schon beträchtlich. Auf der anderen Seite sei es ihm „sehr leicht gemacht worden“.