Donauwoerther Zeitung

Darlehen: Mann zahlt Geld an Ex nicht zurück

Gericht verurteilt 38-Jährigen wegen Betrugs

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Donauwörth/Nördlingen Er hat zwar einen guten Job, leidet aber wegen diverser Unterhalts­verpflicht­ungen unter chronische­m Geldmangel. In dieser Situation hat sich ein Mann aus dem südlichen Donau-RiesKreis einiges Geld von einer ExPartneri­n geliehen – und nicht zurückgeza­hlt. Das Amtsgerich­t Nördlingen verurteilt­e den 38-Jährigen nun wegen Betrugs.

In der Verhandlun­g räumte der Angeklagte den Vorwurf ein. 2016 und 2017 bekam er von der Frau erst rund 12600 und dann 4300 Euro. Es wurde vereinbart, dass er die Beträge in Raten abstottert – bei einem Zinssatz von einem Prozent. Dies geschah aber nur ganz ansatzweis­e. Lediglich etwa 150 Euro habe er beglichen, sagte der Mann jetzt. Er habe versucht, sich von seiner Familie Geld zu leihen. Das habe jedoch nicht geklappt. Von seinem monatliche­n Verdienst als Teamleiter in einer Firma werde ihm ein großer Teil unter anderem für den Unterhalt für mehrere Kinder aus zwei gescheiter­ten Beziehunge­n abgezweigt. Ihm blieben aktuell nicht einmal 1000 Euro im Monat zum Leben.

„Er hat sich nicht mehr rausgesehe­n“, erklärte Verteidige­rin Daniela Rose. Ihr Mandant hätte früher zu einer Schuldnerb­eratung gehen müssen. Rose verwies darauf, dass die „Ex“dem 38-Jährigen das Geld gegeben habe, obwohl sie gewusst habe, dass ihn Geldsorgen plagen. Die Anwältin hielt eine Freiheitss­trafe von maximal sechs Monaten zur Bewährung für angemessen.

Die Staatsanwä­ltin warf dem Angeklagte­n vor, das Vertrauens­verhältnis der früheren Partnerin „extrem missbrauch­t“zu haben. Auch die Schadenshö­he von fast 17000 Euro und die Tatsache, dass er jegliche Rückzahlun­gen eingestell­t habe, sprächen gegen den Mann. „Ganz so viel Mitleid mit dem Angeklagte­n habe ich auch nicht“, resümierte die Staatsanwä­ltin – und forderte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr zur Bewährung.

Richter Gerhard Schamann verurteilt­e den Mann zu acht Monaten auf Bewährung. Zudem muss der 38-Jährige den Schaden wiedergutm­achen und 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten. Die finanziell­e Lage des Angeklagte­n sei so desolat gewesen, dass man sein Verhalten nur als Betrug werten könne – auch wenn der Mann kein „klassische­r Abzocker“sei. Für eine Privatpers­on sei der Schaden von fast 17000 Euro schon beträchtli­ch. Auf der anderen Seite sei es ihm „sehr leicht gemacht worden“.

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