Diese Regeln gelten für Urlauber aus CoronaHotspots in den Bundesländern
● Risikogebiete Tagesaktuell weist das RobertKochInstitut (RKI) stets diejenigen Kreise und Kommunen in Deutschland als Risikogebiete aus, für die der sogenannte SiebenTage Inzidenzwert pro 100 000 Einwohner oberhalb des Warnwerts von 50 Fällen liegt. Mit Stand vom 7. Oktober 2020 gelten laut RKI die Städte Hamm und Remscheid in NordrheinWestfa len, der niedersächsische Landkreis Vechta sowie die vier Berliner Bezirke Mitte, Neukölln, TempelhofSchöneberg und FriedrichshainKreuzberg als innerdeutsche CoronaRisikogebiete. Zudem meldeten die Gesundheits ämter der Stadt Bremen und des Kreises Esslingen in BadenWürttemberg im Laufe des Mittwochs die Überschreitung des kritischen Werts von 50.
● Übernachtungsverbot Wer aus einem Risikogebiet stammt oder von dort weiterreist, darf in den meisten Bundesländern nicht in Hotels, Pen sionen, Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften über nachten. Das gilt nicht für Berlin und Thüringen. Niedersachsen und Bre men wollen das Verbot noch prüfen. MecklenburgVorpommern will bei strengeren Quarantäneregeln bleiben. NRW lehnt das Verbot zwar nicht ab, wendet es aber auch nicht an.
● Ausnahmeregelungen Die Einreise aus einem innerdeutschen Risikoge biet ist in diejenigen Bundesländer, in denen ein Übernachtungsverbot gilt, nur dann möglich, wenn Reisende einen aktuellen, negativen CoronaTest vorweisen können. In Mecklenburg Vorpommern wiederum gilt eine QuarantäneRegelung.
● Reisekostenerstattung Bei der Frage nach einer kostenlosen Stor nierung der Unterkunft kommt es auf die jeweilige Regelung an. Falls die Einreise für Gäste aus Risikogebieten nicht erlaubt ist, ist die Reise schlicht nicht möglich. Der Mietvertrag ist damit beendet, das angezahlte Geld wird zurückgezahlt. Anders verhält es sich etwa in Berlin oder Thüringen. (ida)