Bundestag wird kaum kleiner
Ein neues Gutachten entzaubert die Reform des Wahlrechts
Berlin Die Reform des Wahlrechts wird den Bundestag offenbar nicht wesentlich verkleinern. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bescheinigt ihr nur eine geringe Wirkung. Bezogen auf das Ergebnis der letzten Bundestagswahl würden damit nur maximal 27 der gegenwärtig 709 Sitze wegfallen. Die Große Koalition aus Union und SPD hat am Donnerstagabend die Wahlrechtsreform beschlossen – trotz heftiger Kritik der Opposition.
Der Bundestag zählt derzeit 709 Abgeordnete, die Normgröße beträgt 598 Sitze. Ohne eine Reform war ein weiteres Anwachsen auf mehr als 800 Sitze bei der Wahl im Herbst kommenden Jahres befürchtet worden. Der jetzt beschlossenen Reform zufolge soll es bei der Wahl in einem Jahr bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleiben. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Beim Überschreiten der Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.
FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle kritisierte das Gesetz als „Schuss in den Ofen“. Selbst für Wahlrechtsexperten sei es unverständlich und werfe überdies noch verfassungsrechtliche Fragen auf. Es kann also sein, dass mittelfristig eine neue Wahlrechtsreform ansteht.