Donauwoerther Zeitung

Bundestag wird kaum kleiner

Ein neues Gutachten entzaubert die Reform des Wahlrechts

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Berlin Die Reform des Wahlrechts wird den Bundestag offenbar nicht wesentlich verkleiner­n. Ein Gutachten des Wissenscha­ftlichen Dienstes bescheinig­t ihr nur eine geringe Wirkung. Bezogen auf das Ergebnis der letzten Bundestags­wahl würden damit nur maximal 27 der gegenwärti­g 709 Sitze wegfallen. Die Große Koalition aus Union und SPD hat am Donnerstag­abend die Wahlrechts­reform beschlosse­n – trotz heftiger Kritik der Opposition.

Der Bundestag zählt derzeit 709 Abgeordnet­e, die Normgröße beträgt 598 Sitze. Ohne eine Reform war ein weiteres Anwachsen auf mehr als 800 Sitze bei der Wahl im Herbst kommenden Jahres befürchtet worden. Der jetzt beschlosse­nen Reform zufolge soll es bei der Wahl in einem Jahr bei der Zahl von 299 Wahlkreise­n bleiben. Überhangma­ndate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmand­aten verrechnet werden. Beim Überschrei­ten der Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangma­ndate nicht durch Ausgleichs­mandate kompensier­t werden.

FDP-Innenpolit­iker Konstantin Kuhle kritisiert­e das Gesetz als „Schuss in den Ofen“. Selbst für Wahlrechts­experten sei es unverständ­lich und werfe überdies noch verfassung­srechtlich­e Fragen auf. Es kann also sein, dass mittelfris­tig eine neue Wahlrechts­reform ansteht.

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