Fall Lübcke: Beschwerde gegen Haftentlassung
Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Haftentlassung des im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke mitangeklagten Markus H. eingelegt. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, an dem der Prozess verhandelt wird, hatte vor einer Woche den Haftbefehl gegen H. aufgehoben. Der Deutsche, der nach Angaben aus Sicherheitskreisen als rechtsextremer Gefährder eingestuft wird, ist in dem Verfahren wegen Beihilfe angeklagt. Er soll den Hauptangeklagten Stephan Ernst politisch beeinflusst haben. Lübcke war Anfang Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Die Anklage geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Das Gericht hatte die Aufhebung des Haftbefehls mit Zweifeln an der Aussage Ernsts begründet.