Partnerbörse Parship verliert vor EUGerichtshof
In einem Rechtsstreit über hohe Kosten bei Widerruf eines Vertrags der Online-Partnervermittlung Parship hat der Europäische Gerichtshof einer deutschen Verbraucherin den Rücken gestärkt. Der Fall dürfte wegweisend für über 800 ähnliche Verfahren beim Amtsgericht Hamburg sein. Die Kundin hatte im November 2018 eine Premium-Mitgliedschaft für zwölf Monate für 523,95 Euro abgeschlossen. Nach vier Tagen widerrief sie den Vertrag, also innerhalb der gesetzlich gewährten Frist. Parship wollte dafür 392,96 Euro für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellen. Das Gericht urteilte, dass der Betreiber die Leistungen nur zeitanteilig verrechnen darf.