Donauwoerther Zeitung

Partnerbör­se Parship verliert vor EU‰Gerichtsho­f

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In einem Rechtsstre­it über hohe Kosten bei Widerruf eines Vertrags der Online-Partnerver­mittlung Parship hat der Europäisch­e Gerichtsho­f einer deutschen Verbrauche­rin den Rücken gestärkt. Der Fall dürfte wegweisend für über 800 ähnliche Verfahren beim Amtsgerich­t Hamburg sein. Die Kundin hatte im November 2018 eine Premium-Mitgliedsc­haft für zwölf Monate für 523,95 Euro abgeschlos­sen. Nach vier Tagen widerrief sie den Vertrag, also innerhalb der gesetzlich gewährten Frist. Parship wollte dafür 392,96 Euro für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellen. Das Gericht urteilte, dass der Betreiber die Leistungen nur zeitanteil­ig verrechnen darf.

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Foto: dpa Die Partnerbör­se Parship verlangte zu viel Geld, urteilt der EuGH.

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