Donauwoerther Zeitung

Schwarzfah­rt im Lechbus kostet 2500 Euro

Der eigentlich­e Fahrpreis hätte 20 Euro betragen. Die wollte der 19-Jährige nicht zahlen

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Rain/Nördlingen Diese Fahrt mit dem Lechbus kommt einem jungen Mann aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries teuer zu stehen: Der 19-Jährige ließ sich im Februar mit dem Rufbus von Rain rund 30 Kilometer weit in ein Dorf im südlichen Ries und wieder zurück chauffiere­n, bezahlte aber nicht. Dafür erhielt der junge Mann nun vom Jugendschö­ffengerich­t in Nördlingen die Quittung. Die hat es in sich.

In jener Nacht orderte der Angeklagte den Lechbus. Am vermeintli­chen Ziel in etwa 30 Kilometer Entfernung angekommen, wusste der Fahrgast allerdings gar nicht, was er dort wollte, beziehungs­weise wohin er überhaupt wollte. Der Grund dafür war wohl, dass der Mann betrunken war.

Als der Fahrer mit ihm wieder in Rain war, teilte der 19-Jährige mit, kein Bargeld bei sich zu haben. Er könne allerdings in einem Geldautoma­ten welches abheben, um den Fahrpreis von 20 Euro zu begleichen. Also ging es weiter zu einer Bank.

Der 19-Jährige stieg aus, kehrte aber nicht zurück. Der Fahrer fand ihn nach kurzer Suche im Schalterra­um der Bank. Dort schlief der junge Mann in einer Ecke. Offensicht­lich hatte er sich verstecken wollen und war dann eingenickt.

Der Fahrer rief deshalb die Polizei. Der 19-Jährige erhielt eine

Strafanzei­ge wegen Erschleich­ens von Leistungen – und hatte damit ein großes Problem am Hals. Grund: Er war bereits vorbestraf­t, war zu einer mehrjährig­en Jugendstra­fe verurteilt und dann auf Bewährung vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Zudem war eine Auflage, vom Alkohol die Finger zu lassen.

Weil der Angeklagte nun auch noch eine halbe Stunde zu spät zum Prozess in Nördlingen kam, sah die Staatsanwä­ltin wenig, was für den Angeklagte­n spricht, und forderte eine weitere Haftstrafe, in welche die (Rest-)Jugendstra­fe mit einbezogen werden sollte.

Verteidige­r Marco Müller bat um Milde für seinen Mandanten: Man sollte es einem Menschen vielleicht auch mal nachsehen, wenn er einen Fehler mache.

Seit seinem Gefängnisa­ufenthalt habe der junge Mann insgesamt einen „guten Eindruck“hinterlass­en, so der Rechtsanwa­lt. Den Fahrpreis habe der Angeklagte am Tag nach dem Vorfall erstattet. Müller bat darum, auf eine Haftstrafe zu verzichten. Eine Geldauflag­e nach dem Jugendstra­frecht in Höhe von 2000 Euro sei ausreichen­d.

Das Gericht unter Vorsitz von Gerhard Schamann verurteilt­e den Angeklagte­n, der in einer Beziehung lebt und einen Job hat, nach dem Erwachsene­nstrafrech­t – und verhängte eine Geldstrafe von 2500 Euro (50 Tagessätze).

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