Die rechtliche Grundlage lässt keinen Spielraum
Zu „Anwohner müssen zahlen“vom 19. September und „Auch moralisch in Ordnung?“vom 30. September:
Als ehemaliger Stadtrat und Zuhörer der betreffenden Sitzung kenne ich den Vorgang. Sowohl die Fakten, als auch die rechtlichen Grundlagen lassen keine andere Entscheidung zu. Wenn nun, mit verzerrten Darstellungen, für die mit dieser Angelegenheit nicht vertrauten Mitbürger der Anschein einer Ungerechtigkeit erweckt werden soll, ist das nicht dienlich. Wenn auch noch der moralische Aspekt vorgebracht wird, frage ich mich, ob es aufseiten der hier Betroffenen „moralisch“in Ordnung ist, dass alle anderen Grundstückseigentümer für die „erstmalige Erschließung“– um eine solche handelt es sich hier – bezahlen müssen und nur in Wittesheim eine Ausnahme gerechtfertigt sein soll. Da ich aufgrund meiner fachlichen Ausbildung auch die bautechnisch erforderlichen und mehrfach besprochenen Ausführungen des Straßenausbaus beurteilen kann, verstehe ich den nachträglich gestellten substanzlosen Antrag der SPD nicht, wonach in der Langenaltheimer Straße eine nochmalige Überplanung erfolgen und die Kosten nur zum Teil an die Anlieger weiterberechnet werden sollen. Auch die SPD hatte bisher der Vorgehensweise bei der Abrechnung der Altfälle zugestimmt. Die Abrechnung einer Ersterschließung erfolgt bei allen Betroffenen nach rechtlichen Vorgaben und kann nicht individuell nach Gefühl ermittelt werden. Es ist Pflicht der Stadträte, die Vorgaben einzuhalten. Ein Nachtarocken in Form von neuen Anträgen oder durch populistische Leserbriefe trägt nicht zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bei.
Josef Steinhart, Monheim
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