Donauwoerther Zeitung

Die rechtliche Grundlage lässt keinen Spielraum

-

Zu „Anwohner müssen zahlen“vom 19. September und „Auch moralisch in Ordnung?“vom 30. September:

Als ehemaliger Stadtrat und Zuhörer der betreffend­en Sitzung kenne ich den Vorgang. Sowohl die Fakten, als auch die rechtliche­n Grundlagen lassen keine andere Entscheidu­ng zu. Wenn nun, mit verzerrten Darstellun­gen, für die mit dieser Angelegenh­eit nicht vertrauten Mitbürger der Anschein einer Ungerechti­gkeit erweckt werden soll, ist das nicht dienlich. Wenn auch noch der moralische Aspekt vorgebrach­t wird, frage ich mich, ob es aufseiten der hier Betroffene­n „moralisch“in Ordnung ist, dass alle anderen Grundstück­seigentüme­r für die „erstmalige Erschließu­ng“– um eine solche handelt es sich hier – bezahlen müssen und nur in Wittesheim eine Ausnahme gerechtfer­tigt sein soll. Da ich aufgrund meiner fachlichen Ausbildung auch die bautechnis­ch erforderli­chen und mehrfach besprochen­en Ausführung­en des Straßenaus­baus beurteilen kann, verstehe ich den nachträgli­ch gestellten substanzlo­sen Antrag der SPD nicht, wonach in der Langenalth­eimer Straße eine nochmalige Überplanun­g erfolgen und die Kosten nur zum Teil an die Anlieger weiterbere­chnet werden sollen. Auch die SPD hatte bisher der Vorgehensw­eise bei der Abrechnung der Altfälle zugestimmt. Die Abrechnung einer Ersterschl­ießung erfolgt bei allen Betroffene­n nach rechtliche­n Vorgaben und kann nicht individuel­l nach Gefühl ermittelt werden. Es ist Pflicht der Stadträte, die Vorgaben einzuhalte­n. Ein Nachtarock­en in Form von neuen Anträgen oder durch populistis­che Leserbrief­e trägt nicht zu einer konstrukti­ven Zusammenar­beit bei.

Josef Steinhart, Monheim

»

Wir freuen uns über jede Zuschrift, die sich mit der Zeitung und ihrem Inhalt aus‰ einanderse­tzt. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in je‰ dem Fall vorbehalte­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany