Donauwoerther Zeitung

Sehr weiblich

Die Justizmini­sterin überrascht mit einem Entwurf ohne männliche Bezeichnun­gen

- VON STEFAN LANGE

Berlin Der Vorgang ist zumindest ungewöhnli­ch: Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht hat in ihrem Entwurf zum neuen Sanierungs­und Insolvenzr­echt ausschließ­lich die weibliche Form verwendet. Statt „Gesellscha­fter“heißt es in dem Text etwa durchgehen­d „Gesellscha­fterin“. Bundesinne­nminister Horst Seehofer will das so nicht hinnehmen. Und auch die Wirtschaft ist empört. „Liebe Frau Lambrecht, suchen Sie sich bitte irgendein anderes Gesetz für solche Spielereie­n aus“, erklärte der Generalsek­retär des CDU-Wirtschaft­srates, Wolfgang Steiger.

„Die Zeit für ein reformiert­es Insolvenzr­echt, das Transparen­z schafft, zerrinnt – aber das Bundesjust­izminister­ium nimmt es nicht ernst“, sagte Steiger unserer Redaktion. Und weiter: „Wir müssen unbedingt verhindern, dass die unweigerli­ch auf uns zurollende Insolvenzw­elle gesunde Unternehme­n mitreißt. Dagegen muss das Bundesjust­izminister­ium jetzt zügig die Dämme errichten.“In der Tat ist Eile geboten, denn das neue Gesetz soll Unternehme­n davor bewahren, in den Pandemie-Strudel gezogen zu werden. Lambrecht will deshalb einen „Rechtsrahm­en zur Ermöglichu­ng insolvenza­bwendender Sanierunge­n“

schaffen, der es Unternehme­n ermöglicht, „sich auf der Grundlage eines von den Gläubigeri­nnen mehrheitli­ch angenommen­en Restruktur­ierungspla­ns zu sanieren.“Der Referenten­entwurf zum Gesetz wurde schon am 19. September vom Justizmini­sterium ins Netz gestellt. Ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums erklärte, es gebe „zumindest Zweifel an der Verfassung­smäßigkeit des Textes“. Die Begründung aus dem Hause Seehofer (CSU): Es sei gesellscha­ftlich noch nicht anerkannt, dass die ausschließ­liche Verwendung der weiblichen Form auch die Männer einbeziehe. Man könne zu dem Schluss kommen, das Gesetz gelte nur für Frauen. Ob Lambrecht die GenderFahn­e trotz des Gegenwinde­s hochhält? Eine Sprecherin des Justizmini­steriums deutete am Montag in Berlin an, dass im Laufe des Gesetzgebu­ngsverfahr­ens Korrekture­n vorgenomme­n werden. Generalsek­retär Steiger kritisiert­e, Lambrecht sei „schon bisher zu lange eine Insolvenzr­echtsrefor­m schuldig“geblieben. „Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass Unternehme­n, die insolvenzr­echtlich überschuld­et sind, weil sie vor allem Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, Zugang zum Restruktur­ierungsver­fahren bekommen“, so Steiger.

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