Der Schutzstreifen
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) erläutert hinsichtlich der Schutzstreifen, dass jene Sicher heitsmarkierungen Bestandteil der Fahrbahn sind. Die Markierung mit dem RadfahrerPiktogramm ist verpflichtend; falls das Symbol fehlt, dürfte der Streifen auch kein Schutzstreifen sein.
Weiter erklärt der ADFC: „Autos dür fen den Schutzstreifen nur aus nahmsweise befahren“, also bei spielsweise zum Ausweichen, wenn Lkw oder Busse entgegenkom men – aber: Sie dürfen. Doch auf dem Schutzstreifen dürfen Kraftfahr zeuge weder halten noch par ken. Der Radfahrer indes „muss sich einzig und allein an das Rechts fahrgebot halten“; zum Überholen und Linksabbiegen dürfe der Rad ler den Streifen selbstverständlich verlassen. Radfahrer dürfen nur mit ausreichendem Abstand (1,5 Meter) überholt werden. (dz)