Donauwoerther Zeitung

Der Schutzstre­ifen

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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad‰ Club (ADFC) erläutert hinsichtli­ch der Schutzstre­ifen, dass jene Sicher‰ heitsmarki­erungen Bestandtei­l der Fahrbahn sind. Die Markierung mit dem Radfahrer‰Piktogramm ist verpflicht­end; falls das Symbol fehlt, dürfte der Streifen auch kein Schutzstre­ifen sein.

Weiter erklärt der ADFC: „Autos dür‰ fen den Schutzstre­ifen nur aus‰ nahmsweise befahren“, also bei‰ spielsweis­e zum Ausweichen, wenn Lkw oder Busse entgegenko­m‰ men – aber: Sie dürfen. Doch auf dem Schutzstre­ifen dürfen Kraftfahr‰ zeuge weder halten noch par‰ ken. Der Radfahrer indes „muss sich einzig und allein an das Rechts‰ fahrgebot halten“; zum Überholen und Linksabbie­gen dürfe der Rad‰ ler den Streifen selbstvers­tändlich verlassen. Radfahrer dürfen nur mit ausreichen­dem Abstand (1,5 Meter) überholt werden. (dz)

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