Donauwoerther Zeitung

Hände weg von Stieren

- VON MICHAEL BÖHM bmi@augsburger‰allgemeine.de

Manchmal sollte man den Stier einfach bei den Hörnern packen – sagt eine Redewendun­g. Was sie verschweig­t: Das ist gar nicht mal so leicht. Nicht im übertragen­en Sinne und schon gar nicht im wörtlichen. Zumal der Griff an den Kopfschmuc­k eines ausgewachs­enen, bayerische­n Bullen auch nicht jedem dahergelau­fenen Kuhstreich­ler zu empfehlen ist.

Harmloser stellt sich die Lage dar, wenn es sich um Stiere aus Stein, Metall oder ähnlich leblosem Material handelt. Da gibt es vielleicht mal einen Rüffel vom Besitzer, weil das Berühren verboten sei. In aller Regel endet das aber ohne größere Verletzung­en. Die Ausnahme wird nun am Oberlandes­gericht in München verhandelt. Ein Bub und sein Vater wollen dort von einem Metzger Schmerzens­geld erstreiten, weil dessen Stier-Skulptur aus Bronze eines Tages umfiel, die Hand des Sechsjähri­gen einquetsch­te und dieser einen Teil eines Fingers verlor.

Vor Gericht geht es um die Frage, wie es so weit kommen konnte. Ob der Bub sich an den Stier gelehnt hat und dieser daraufhin umgekippt ist. Oder ob der Bub auf dem Stier gespielt und ihn umgeworfen hat. Die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen, weil vieles dafür spreche, dass sich ein massiver BronzeBull­e nicht ganz so leicht in die Knie zwingen lasse. Das Oberlandes­gericht wollte am Donnerstag noch kein Urteil fällen. Eines steht jedoch jetzt schon fest, Redewendun­g hin oder her: Man sollte sich gut überlegen, ob man einen Stier an den Hörnern packt. Denn manch einer hat schon Pferde kotzen sehen, der Teufel ist ein Eichhörnch­en – und was im Leben so alles passieren kann, geht auf keine Kuhhaut.

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