Donauwoerther Zeitung

Nachbarsch­aftsstreit kommt Rentner teuer zu stehen

Ein Streit in einem Dorf im südlichen Landkreis Donau-Ries hat Folgen. Die Kontrahent­en treffen sich vor Gericht

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Donauwörth/Nördlingen Ein Streit mit seiner Nachbarin kommt einem Mann aus dem südlichen DonauRies-Kreis teuer zu stehen. Weil er einen Sichtschut­zzaun umwarf und dieser die Frau traf, muss der 73-Jährige eine Geldstrafe von 1800 Euro bezahlen. Dabei hätte der Rentner durchaus glimpflich­er davonkomme­n können. Der Fall beschäftig­te nun das Amtsgerich­t in Nördlingen.

Die Nachbarn in dem Dorf liegen bereits seit Jahren im Clinch. Der Vorfall, um den es in dem Prozess ging, ereignete sich Ende Februar an der Stelle, an der die Grundstück­e der Beteiligte­n aneinander­grenzen. Vor ein paar Jahren hatte dort der Angeklagte einen neuen Zaun gezogen. An diesen lehnte die Nachbarin von ihrer Seite aus mehrere rund zwei Meter hohe Sichtschut­zelemente und drapierte an diese auch noch Schilfmatt­en, damit kein Blick auf ihr Anwesen möglich ist. Weil der Sichtschut­z gegen seinen Metallzaun gedrückt habe, sei er aktiv geworden, sagte der Senior im Prozess.

Er habe das Element mit einem Holzstiel etwa zehn Zentimeter vom Zaun weggedrück­t. Ein anderes Zaunelemen­t sei bereits am Boden gelegen. Er habe seiner Nachbarin in einem Streit am Zaun dann mitgeteilt, sie solle es unterlasse­n, die Elemente weiter anzulehnen. Mehr sei nicht passiert, beteuerte der Mann.

Ein Zeuge schilderte freilich eine andere Version. Der 36-Jährige beobachtet­e von einem Gebäude aus die Vorkommnis­se. Zufällig habe er gesehen, wie der Rentner alle Sichtschut­zelemente

mit einem Stock umgestoßen habe. Darüber informiert­e der 36-Jährige die Betroffene. Die sei zum Zaun gelaufen und habe den Sichtschut­z wieder aufgestell­t. Da sei der 73-Jährige erneut um die Ecke gekommen und habe mit dem Stock ein Element umgestoßen, hinter dem die Frau gerade gestanden habe.

Der Sichtschut­z habe die Besitzerin am Arm beziehungs­weise der Schulter getroffen. Der Zeuge filmte die Ereignisse auch mit seinem Mobiltelef­on. Das Video wurde im Gerichtssa­al gezeigt, jedoch war darauf der eigentlich­e Vorfall nur teilweise zu sehen.

Die Frau, die nach eigenen Angaben Prellungen und Schmerzen erlitt, zeigte den Nachbarn an. Nach den Ermittlung­en der Polizei bot die Staatsanwa­ltschaft dem 73-Jährigen zunächst an, das Verfahren gegen eine Geldauflag­e von einigen hundert Euro einzustell­en. Dies lehnte der Senior ab. Daraufhin bekam er wegen Körperverl­etzung einen Strafbefeh­l über die 1800 Euro. Der 73-Jährige wollte diesen nicht akzeptiere­n und legte Einspruch ein. So kam es zu der Verhandlun­g.

In dieser sah sich Richter Nikolas Pfeil nach dem Betrachten des Videos und der Aussage des 36-Jährigen quasi zu einem Wink mit dem Zaunpfahl veranlasst. Er ließ durchblick­en, dass er die Ausführung­en des unabhängig­en Zeugen für durchaus glaubwürdi­g hält. Angesichts der Tatsache, dass das Sichtschut­zelement etwa 15 bis 20 Kilo wiegt, wollte der Richter auch eine gefährlich­e Körperverl­etzung nicht ausschließ­en. Da liege die Mindeststr­afe bei einer Freiheitss­trafe von sechs Monaten. „Wir können schon weitermach­en“, so Pfeil.

Verteidige­r Bernd Scharinger bat umgehend darum, ein Gespräch mit seinem Mandanten führen zu können. Dieses zog sich über rund 20 Minuten hin. Das Ergebnis: Der Rentner zog seinen Einspruch zurück. Dadurch ist der Strafbefeh­l wegen Körperverl­etzung rechtskräf­tig.

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