Nachbarschaftsstreit kommt Rentner teuer zu stehen
Ein Streit in einem Dorf im südlichen Landkreis Donau-Ries hat Folgen. Die Kontrahenten treffen sich vor Gericht
Donauwörth/Nördlingen Ein Streit mit seiner Nachbarin kommt einem Mann aus dem südlichen DonauRies-Kreis teuer zu stehen. Weil er einen Sichtschutzzaun umwarf und dieser die Frau traf, muss der 73-Jährige eine Geldstrafe von 1800 Euro bezahlen. Dabei hätte der Rentner durchaus glimpflicher davonkommen können. Der Fall beschäftigte nun das Amtsgericht in Nördlingen.
Die Nachbarn in dem Dorf liegen bereits seit Jahren im Clinch. Der Vorfall, um den es in dem Prozess ging, ereignete sich Ende Februar an der Stelle, an der die Grundstücke der Beteiligten aneinandergrenzen. Vor ein paar Jahren hatte dort der Angeklagte einen neuen Zaun gezogen. An diesen lehnte die Nachbarin von ihrer Seite aus mehrere rund zwei Meter hohe Sichtschutzelemente und drapierte an diese auch noch Schilfmatten, damit kein Blick auf ihr Anwesen möglich ist. Weil der Sichtschutz gegen seinen Metallzaun gedrückt habe, sei er aktiv geworden, sagte der Senior im Prozess.
Er habe das Element mit einem Holzstiel etwa zehn Zentimeter vom Zaun weggedrückt. Ein anderes Zaunelement sei bereits am Boden gelegen. Er habe seiner Nachbarin in einem Streit am Zaun dann mitgeteilt, sie solle es unterlassen, die Elemente weiter anzulehnen. Mehr sei nicht passiert, beteuerte der Mann.
Ein Zeuge schilderte freilich eine andere Version. Der 36-Jährige beobachtete von einem Gebäude aus die Vorkommnisse. Zufällig habe er gesehen, wie der Rentner alle Sichtschutzelemente
mit einem Stock umgestoßen habe. Darüber informierte der 36-Jährige die Betroffene. Die sei zum Zaun gelaufen und habe den Sichtschutz wieder aufgestellt. Da sei der 73-Jährige erneut um die Ecke gekommen und habe mit dem Stock ein Element umgestoßen, hinter dem die Frau gerade gestanden habe.
Der Sichtschutz habe die Besitzerin am Arm beziehungsweise der Schulter getroffen. Der Zeuge filmte die Ereignisse auch mit seinem Mobiltelefon. Das Video wurde im Gerichtssaal gezeigt, jedoch war darauf der eigentliche Vorfall nur teilweise zu sehen.
Die Frau, die nach eigenen Angaben Prellungen und Schmerzen erlitt, zeigte den Nachbarn an. Nach den Ermittlungen der Polizei bot die Staatsanwaltschaft dem 73-Jährigen zunächst an, das Verfahren gegen eine Geldauflage von einigen hundert Euro einzustellen. Dies lehnte der Senior ab. Daraufhin bekam er wegen Körperverletzung einen Strafbefehl über die 1800 Euro. Der 73-Jährige wollte diesen nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. So kam es zu der Verhandlung.
In dieser sah sich Richter Nikolas Pfeil nach dem Betrachten des Videos und der Aussage des 36-Jährigen quasi zu einem Wink mit dem Zaunpfahl veranlasst. Er ließ durchblicken, dass er die Ausführungen des unabhängigen Zeugen für durchaus glaubwürdig hält. Angesichts der Tatsache, dass das Sichtschutzelement etwa 15 bis 20 Kilo wiegt, wollte der Richter auch eine gefährliche Körperverletzung nicht ausschließen. Da liege die Mindeststrafe bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. „Wir können schon weitermachen“, so Pfeil.
Verteidiger Bernd Scharinger bat umgehend darum, ein Gespräch mit seinem Mandanten führen zu können. Dieses zog sich über rund 20 Minuten hin. Das Ergebnis: Der Rentner zog seinen Einspruch zurück. Dadurch ist der Strafbefehl wegen Körperverletzung rechtskräftig.