Donauwoerther Zeitung

Mann bedrängt Fahrzeug der Polizei auf B2

Drängler fährt bei Bäumenheim mit Lichthupe und beleidigen­der Geste dicht hinter einem Auto her. Dann sieht er plötzlich eine Polizeikel­le

- VON THOMAS HILGENDORF

Landkreis Trauriger Alltag auf Deutschlan­ds Straßen, wobei gerade die gut ausgebaute B 2 im südlichen Landkreis Donau-Ries keine Ausnahme macht: ein genervtes Gesicht im Rückspiege­l, die Lichthupe gesetzt, Linksblink­er; manchmal kommt noch eine beleidigen­de Geste dazu. Dann passiert der Drängler – und man wünscht sich als halbwegs braver Verkehrste­ilnehmer manchmal einen Polizisten herbei, der den Raser in die Schranken weist. So geschehen auf jener Bundesstra­ße bei Bäumenheim. Zusätzlich pikant in diesem Fall: Der Bedrängte selbst war der Polizeibea­mte in einem Zivilfahrz­eug.

Im Dezember 2019 war der 56-jährige Beschuldig­te mit seiner Frau auf dem Heimweg von einer Urlaubsrei­se. Wie Moritz Röser als Vertreter der Staatsanwa­ltschaft vor dem Amtsgerich­t in Nördlingen ausführte, war der Rieser auf der linken Fahrspur unterwegs, als er sich einem Lastwagen, der rechts fuhr, näherte. Hinter diesem fuhr auch ein Polizeihau­ptmeister in einem Zivilfahrz­eug, auf dem Weg von Gersthofen zurück ins Revier nach Donauwörth. Der wollte den Laster ebenfalls überholen, blinkte und – weil der nahende Pkw des Beschuldig­ten augenschei­nlich noch weit genug weg war – scherte auf die linke Fahrspur ein.

Offenbar war der 56-Jährige allerdings schneller, als zunächst angenommen, denn plötzlich sah ihn der Polizeibea­mte wild gestikulie­rend im Rückspiege­l. Zwar bestritt der Rieser, eine Scheibenwi­scher-Geste gezeigt zu haben – doch der Beamte blieb bei seiner

Aussage. Eine solche Geste gilt juristisch ziemlich eindeutig als Beleidigun­g. Und jenes Auffahren mit Lichthupe und Hupe zudem als Nötigung.

Der Beschuldig­te war „emotional aufgebrach­t“

Die Version des Beschuldig­ten klang indes so: Er sei mit gut 120 Stundenkil­ometern unterwegs gewesen, als der Pkw plötzlich auf seine Fahrspur einscherte. Bremsend und quasi im Schock habe er gehupt und die Lichthupe gesetzt – sowie eine „Geh weg“-Geste angedeutet. Daraufhin hat er im nächsten Moment die Kelle des Polizisten gesehen und musste diesem zur nächsten Nothaltebu­cht folgen. „Emotional aufgebrach­t“und „erschrocke­n“sei der Mann ihm erschienen, so der Polizist. Zudem habe er geäußert, dass er sich anders verhalten hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Polizei vor ihm fährt. Der Beamte habe ihm dann erklärt, dass er sich jedem Verkehrste­ilnehmer gegenüber anständig zu verhalten habe. In der Folge habe sich der Beschuldig­te sogar per Telefon bei dem Polizeibea­mten entschuldi­gt. Dieser nahm den 56-Jährigen letztlich in Schutz: „Er war nicht der typische Verkehrsro­wdy, das Ganze geschah eher aus der Emotion heraus.“Dafür sprach auch die bislang weiße Weste des Dränglers: Er hatte sich bis dato nichts zuschulden kommen lassen. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Schamann erkannte dies sowie die Einsicht und die prompte Entschuldi­gung des Mannes an. Das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro vorläufig eingestell­t.

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