Warum starb Greta in der Kita?
Erzieherin steht wegen Mordes vor Gericht
Mönchengladbach Am Ende der Gerichtsverhandlung bricht die Angeklagte in Tränen aus. Schnell wird sie aus dem Saal geführt. Keine Viertelstunde hat der Auftakt des Mordprozesses im Landgericht Mönchengladbach an diesem Dienstagmorgen gedauert.
Die junge Frau ist angeklagt, im April dieses Jahres „heimtückisch einen Menschen getötet zu haben“. Einen Menschen, der noch ganz am Anfang stand: Greta, drei Jahre alt. Die Rechtsanwältin Marie Lingnau, die die Mutter als Nebenklägerin vertritt, wird später erzählen, dass Greta ein fröhliches und lebenslustiges Mädchen gewesen sei. In ihre Kita sei die Kleine unheimlich gern gegangen.
Die Erzieherin hatte zu diesem Zeitpunkt schon in mehreren anderen Kindergärten gearbeitet. Aber sie blieb nie besonders lange, denn – so die Anklage – ihre Vorgesetzten fanden, dass sie für ihren Beruf nicht geeignet war. Es soll ihr gerade an dem gefehlt haben, was man am dringendsten braucht, um in einer Kita zu arbeiten: Liebe zu Kindern.
Während die Angeklagte in dieser Hinsicht also unangenehm auffiel, blieb etwas anderes unbemerkt: Nicht weniger als achtmal kam es vor, dass sie plötzlich Alarm schlug, weil mit einem bestimmten Kind „etwas nicht stimmte“. Das Kind war nicht mehr ansprechbar, röchelte oder zuckte am ganzen Körper, rang um Luft. Jedes Mal wurde dann schnell der Notarzt gerufen, und zum Glück überlebten die Kinder. Anders bei der kleinen Greta.
Das Mädchen war am 21. April in der Notbetreuung der Kita. Die Angeklagte brachte Greta ins Bett. Eine Stunde und 25 Minuten später dann die Nachricht, sie kriege das Mädchen nicht wach. Greta kam ins Krankenhaus, aber diesmal konnten die Ärzte nichts mehr tun. Weil sie sich den plötzlichen Tod des Mädchens nicht erklären konnten, kam der Fall ins Rollen. Für die Staatsanwaltschaft ist das Mordmerkmal Heimtücke – schließlich habe die Angeklagte Greta im Schlaf attackiert. „Sie haben gehört, was Ihnen hier vorgeworfen wird“, sagt der Richter zu der Frau hinter der Plexiglasscheibe. Bisher hat die Angeklagte keine Aussage gemacht – aber in der nächsten Verhandlung am Donnerstag wollen ihre Anwälte eine kurze Erklärung abgeben, wie sie ankündigen.