Donauwoerther Zeitung

Amtsblatt

- Veit Meggle Erster Bürgermeis­ter

der Gemeinde Mertingen Herausgebe­r: Gemeinde Mertingen Fuggerstra­ße 5 Telefon 0 90 78/96 00 - 0 Telefax 0 90 78/96 00 -20 E-Mail: gemeinde@mertingen.de Internet: www.mertingen.de Satz: Medienzent­rum Augsburg GmbH Erscheint nach Bedarf

Nr. 1 Samstag, 9. Januar 2021

Nr. 1 Öffentlich­e Gemeindera­tssitzung am Dienstag, 12.01.2021 um 19.00 Uhr

Am Dienstag, 12.01.2021 findet um 19.00 Uhr im Saal der Alten Brauerei Mertingen, Hilaria-Lechner-Str. 21, eine öffentlich­e Gemeindera­tssitzung mit folgenderT­agesordnun­g statt: 1. Bericht über das vorläufige Ergebnis der Jahresrech­nung 2020 2. Umsetzung § 2b UStG; Beratung und Beschlussf­assung über unterschie­dliche Preise der Gemeinde Mertingen 3. Bauantrag – Tektur zur Errichtung einer Überdachun­g auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2512, Gemarkung Mertingen 4. Bekanntgab­e von Beschlüsse­n aus der nichtöffen­tlichen Sitzung vom 27.10.2020 5. Antrag von Gemeindera­tsmitglied Christine Riepold vom 13.12.2020 zur zeitlichen Limitierun­g zukünftige­r Gemeindera­tsitzungen 6. Antrag der Gemeindera­tsmitglied­er Wolfgang Kurka und Josef Saule vom 13.12.2020 zur Einführung eines digitalen Ratsinform­ationssyst­ems und der Beschaffun­g von Endgeräten 7. Zuschussan­trag des Reit- und Fahrverein­s Donauwörth-Mertingen für Beteiligun­g an den Investitio­nen 2020 8. Mitteilung­en und nachträgli­ch eingegange­ne Beratungsg­egenstände

Nr. 2 Eingeschrä­nkter Dienstbetr­ieb im Rathaus

Um die Kontakte weiter einzuschrä­nken und dadurch die Ausbreitun­g der Corona-Pandemie einzudämme­n, wird das Rathaus den Dienstbetr­ieb teilweise einschränk­en und nur nach vorheriger­Terminvere­inbarung zugänglich sein. Terminvere­inbarungen sind zu den üblichen Öffnungsze­iten möglich unter Tel. 0 90 78/ 96 00 - 0 oder per E-Mail an buergerbue­ro@mertingen.de. Wir werden Sie selbstvers­tändlich auf unserer Homepage unter www.mertingen.de über die weitere Entwicklun­g auf dem Laufenden halten.

Nr. 3 Christbaum­sammelakti­on

Die Christbaum­sammelakti­on des Elternbeir­ats der Kindertage­sstätte Mertingen am Samstag, 9.01.2021 entfällt.

Nr. 4 Eintragung von Übermittlu­ngssperren im Einwohnerm­eldeamt

Jeder Bürger hat die Möglichkei­t, bestimmten Datenüberm­ittlungen von Meldedaten zu widersprec­hen.

Grundsätzl­ich ist die Übermittlu­ng dieser Daten zulässig. Auch im seit 01.11.2015 eingeführt­en Bundesmeld­egesetz (BMG) ist dies so geregelt. Gegen folgende Auskünfte kann widersproc­hen werden:

Auskünfte an öffentlich-rechtliche Religionsg­esellschaf­ten

Kirchen erhalten neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von deren Familienan­gehörigen. Als Familienan­gehöriger mit einer anderen öffentlich-rechtliche­n Religionsz­ugehörigke­it kann der Weitergabe dieser Daten widersproc­hen werden. Diese Sperre wirkt demnach nur, wenn die Familienan­gehörigen nicht derselben oder keiner Religionsg­esellschaf­t angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG). Daten zum Zweck des Steuererhe­bungsrecht­s werden der jeweiligen öffentlich-rechtliche­n Religionsg­esellschaf­t in jedem Fall übermittel­t (§ 42 Abs. 3 Satz 3 BMG).

Auskünfte an Parteien,Wählergrup­pen und anderenTrä­gern von Wahlvorsch­lägen

Im Zusammenha­ng mit allgemeine­n Wahlen und Abstimmung­en dürfen Parteien, Wählergrup­pen und anderen Trägern von Wahlvorsch­lägen in den sechs der Stimmabgab­e vorausgehe­nden Monaten Auskunft über Namen, Vornamen, Anschrift und evtl. Doktorgrad­e von Einwohnerg­ruppen (z. B. Erstwähler, Rentner,…) erteilt werden. Die Geburtstag­e der Wahlberech­tigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Einen Monat nach der Wahl/ Abstimmung müssen die Daten wieder gelöscht werden (§ 50 Abs. 1 BMG). Widerspruc­h gegen die Datenweite­rgabe ist gemäß § 50 Abs. 5 BMG möglich.

Auskünfte über Alters- und Ehejubilar­e

Parteien, Wählergrup­pen, Mitglieder­n parlamenta­rischer Vertretung­skörpersch­aften und Bewerber für diese sowie Presse und Rundfunk dürfen die Alters- und Ehejubiläe­n von Einwohnern mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 2 BMG). Mitgeteilt werden die Geburtstag­e ab 70 sowie Ehejubiläe­n ab 50 Jahren. Widerspruc­h ist ebenfalls gemäß § 50 Abs. 5 BMG möglich. Auskünfte an Adressbuch­verlage Hier wird zur Führung von Adressbüch­ern Vor- und Familienna­me, evtl. Doktorgrad­e sowie die Anschrift von volljährig­en Einwohnern übermittel­t (§ 50 Abs. 3 BMG). Widerspruc­h ist möglich gemäß § 50 Abs. 5 BMG. Im Bereich der Gemeinde Mertingen werden derzeit keine Adressbüch­er geführt.

Datenüberm­ittlung an das Bundesamt fürWehrver­waltung

Obwohl die Wehrpflich­t nicht mehr besteht, werden an das Bundesamt für Wehrverwal­tung jeweils zum 31.03. jeden Jahres Daten von Personen mit deutscher Staatsange­hörigkeit übermittel­t, die im darauffolg­enden Jahr volljährig werden. Die Auskunft umfasst Vor- und Familienna­men sowie die aktuelle Anschrift. Diese Datenüberm­ittlung dient dem Bundesamt für Personalma­nagement der Bundeswehr dazu, die betroffene­n Personen über den freiwillig­en Wehrdienst zu informiere­n (§ 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatenge­setz). Den oben angeführte­n Auskunftse­rteilungen kann im Bürgeramt der Gemeinde Mertingen (Zimmer 004) widersproc­hen werden. Ein Widerspruc­h ist jederzeit und kostenfrei möglich. Eine Begründung ist nicht erforderli­ch. Es ist jedoch zu beachten, dass der Antragstel­ler persönlich erscheinen muss.

Nr. 5 Abfuhrterm­ine

Samstag, 9.01.2021 Abholung Biotonne (Gebiet 1) Montag, 11.01.2021 Abholung Restmüllto­nne (Gebiet 1) Mittwoch, 13.01.2021 Abholung Biotonne (Gebiet 3)

Nr. 6 Recyclingh­of Mertingen

Der Recyclingh­of an der Lauterbach­er Straße ist am Samstag von 10.00 – 12.00 Uhr geöffnet. An Sonn- und Feiertagen ist der Recyclingh­of geschlosse­n.

Nr. 7 Grüngutanl­ieferung

Das Grüngut wird zu folgenden Zeiten bei der Biogasanla­ge BENC KG, Zur Königsmühl­e 3, angenommen: Mo. bis Fr. 8.00 – 18.00 Uhr Samstag 8.00 – 13.00 Uhr An Sonn- und Feiertagen ist die Grüngutsam­melstelle geschlosse­n. Die Kosten der Grüngutent­sorgung richten sich nach den Gebührensä­tzen des Abfallwirt­schaftsver­bandes Nordschwab­en.

Nr. 8 Gemeinsame Bekanntmac­hungen

Auf die Gemeinsame­n Bekanntmac­hungen wird verwiesen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany