Infos für Vereinsvorstände zum Führungszeugnis
Das Bundeskinderschutzgesetz besagt, dass Vereinsvorstände unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sind, die erweiterten Führungszeugnisse von Trainern und Jugendleitern einzusehen. Bei einer Online-Informationsveranstaltung am Donnerstag, 11. Februar, von 18.30 bis 19.30 Uhr, informiert die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises über die Auswirkungen des Gesetzes und dem Vorgehen im Verein dazu. Eingeladen sind Vereinsvorstände und Interessierte, die sich neu informieren oder ihr Wissen auffrischen möchten. Kommunale Jugendpflegerin Mitsou Schwair erklärt: „Uns ist es wichtig, Vorstandsmitglieder Informationen zur Gesetzeslage zukommen zu lassen und über deren Umsetzung aufzuklären und alle Beteiligten bestmöglich bei der Umsetzung zu unterstützen.“Der Vortrag sei nicht nur für Neueinsteiger interessant. Auch für langjährige Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit sei Wissenswertes dabei. In der Veranstaltung sollen folgende Fragen thematisiert werden: Wie erkenne ich eine Kindeswohlgefährdung und was kann, darf, beziehungsweise muss ich tun? Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis? Wie kann ich mich als Ehrenamtlicher schützen?
Nach dem Vortrag gibt es Gelegenheit, offene Fragen zu klären. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung per E-Mail bis zum Montag, 8. Februar, ist notwendig, damit ein Zugangslink für die Plattform „gotoMeeting“zugeschickt werden kann.
Anmeldung und weitere Infos: Landratsamt Donau-Ries, Kommunale Jugendarbeit, Mitsou Schwair, Telefon 0906/74-6033 oder Martina Nagler, Telefon 0906/74-6029.