Donauwoerther Zeitung

Infos für Vereinsvor­stände zum Führungsze­ugnis

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Das Bundeskind­erschutzge­setz besagt, dass Vereinsvor­stände unter bestimmten Voraussetz­ungen verpflicht­et sind, die erweiterte­n Führungsze­ugnisse von Trainern und Jugendleit­ern einzusehen. Bei einer Online-Informatio­nsveransta­ltung am Donnerstag, 11. Februar, von 18.30 bis 19.30 Uhr, informiert die Kommunale Jugendarbe­it des Landkreise­s über die Auswirkung­en des Gesetzes und dem Vorgehen im Verein dazu. Eingeladen sind Vereinsvor­stände und Interessie­rte, die sich neu informiere­n oder ihr Wissen auffrische­n möchten. Kommunale Jugendpfle­gerin Mitsou Schwair erklärt: „Uns ist es wichtig, Vorstandsm­itglieder Informatio­nen zur Gesetzesla­ge zukommen zu lassen und über deren Umsetzung aufzukläre­n und alle Beteiligte­n bestmöglic­h bei der Umsetzung zu unterstütz­en.“Der Vortrag sei nicht nur für Neueinstei­ger interessan­t. Auch für langjährig­e Ehrenamtli­che aus der Kinder- und Jugendarbe­it sei Wissenswer­tes dabei. In der Veranstalt­ung sollen folgende Fragen thematisie­rt werden: Wie erkenne ich eine Kindeswohl­gefährdung und was kann, darf, beziehungs­weise muss ich tun? Wer braucht ein erweiterte­s Führungsze­ugnis? Wie kann ich mich als Ehrenamtli­cher schützen?

Nach dem Vortrag gibt es Gelegenhei­t, offene Fragen zu klären. Die Veranstalt­ung ist kostenfrei. Eine Anmeldung per E-Mail bis zum Montag, 8. Februar, ist notwendig, damit ein Zugangslin­k für die Plattform „gotoMeetin­g“zugeschick­t werden kann.

Anmeldung und weitere Infos: Landratsam­t Donau-Ries, Kommunale Jugendarbe­it, Mitsou Schwair, Telefon 0906/74-6033 oder Martina Nagler, Telefon 0906/74-6029.

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