Donauwoerther Zeitung

Wilde Flucht von Motorradfa­hrern

Vier Männer liefern sich Verfolgung­sjagd mit Polizei. Das hat ein Nachspiel vor Gericht

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Kaisheim‰Bergstette­n/Nördlingen Es war eine „Ausflugsfa­hrt“auf geländegän­gigen Motorräder­n: Am Nachmittag des 23. März vorigen Jahres unternahme­n vier Männer in der Monheimer Alb eine Spritztour. Die Sache hatte einen Haken: Drei der Maschinen hatten gar keine Zulassung und damit auch kein Kennzeiche­n. Dies fiel einer Streife der Verkehrspo­lizei auf, die nahe Itzing auf der B 2 unterwegs war – und das Quartett auf dem parallel dazu verlaufend­en Radweg sichtete. Die Beamten wollten daraufhin die Motorradfa­hrer anhalten. Doch die gaben Gas und wollten entkommen. Es entwickelt­e sich eine Verfolgung­sjagd, die durch Bergstette­n führte. Das Ende war filmreif – und jetzt ein Fall für das Amtsgerich­t Nördlingen.

An jenem Nachmittag hätten die Männer alle Anhaltesig­nale der Gesetzeshü­ter ignoriert, so Staatsanwa­lt Maximilian Dauer. Die Angeklagte­n seien mit fast 100 Stundenkil­ometern durch das Dorf gerast. Ihnen sei gleichgült­ig gewesen, ob herannahen­de Passanten oder andere Verkehrste­ilnehmer gefährdet werden könnten. Damit sei der Straftatbe­stand eines nicht erlaubten Kraftfahrz­eugrennens erfüllt.

Die Verfolgung­sjagd ging über knapp einen Kilometer. Der 62-Jährige und seine Begleiter – alle Mitte bis Ende 20 – flüchteten auf das Areal eines landwirtsc­haftlichen Anwesens westlich von Bergstette­n. Ein 25-Jähriger fand ein „Schlupfloc­h“und entkam von dem Grundstück, ein 27-Jähriger verfing sich in dem Zaun des Anwesens und stürzte, die beiden anderen Männer kehrten zum Hoftor zurück und brausten davon.

Dem 29-Jährigen stellte sich freilich einer der Polizisten mit ausgebreit­eten Armen in den Weg. Dies beeindruck­te den Zweiradfah­rer nicht. Er fuhr auf den Beamten zu. Dieser musste ausweichen, um nicht von der Maschine erfasst zu werden.

Die Polizei hatte zunächst nur die Personalie­n des verunglück­ten Motorradfa­hrers. Auf Druck der Beamten nannte dieser dann die Namen der übrigen Beteiligte­n. Da sich diese laut Staatsanwa­ltschaft zunächst nur wenig kooperativ zeigten, griff die Justiz durch: Sie ließ im März beziehungs­weise April 2020 die Führersche­ine der Männer beschlagna­hmen. Dies traf besonders den 62-Jährigen, der beruflich als Kraftfahre­r tätig ist. Aber auch dem 29-Jährigen, der auf den Polizisten zugefahren war, drohte größeres Ungemach. Der Vorwurf: ein tätlicher Angriff auf einen Vollstreck­ungsbeamte­n.

Gegen die Strafbefeh­le legte das Quartett Einspruch ein, deshalb kam es jetzt zu dem Prozess. Der wurde schon nach kurzer Zeit unterbroch­en. Grund: Die Anwälte regten eine „Verständig­ung“an. Hinter verschloss­enen Türen tauschten sich die Verteidige­r, der Staatsanwa­lt und Richter Nicolas Pfeil gut eine dreivierte­l Stunde lang bezüglich der möglichen Bestrafung aus. Das Ergebnis sah so aus: Die Männer räumten den Sachverhal­t ein, die Anklage wegen eines verbotenen Kfz-Rennens wurde fallengela­ssen. Das

Verfahren gegen den 25-Jährigen, der als einziger auf einem angemeldet­en Motorrad saß, wurde gegen Zahlung von 300 Euro an die Verkehrswa­cht eingestell­t.

Der 62- und der 27-Jährige müssen jeweils 1200 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtver­sicherungs­gesetz zahlen. Der 62-Jährige hatte zuvor um eine „milde Strafe“gebeten: „Familiär sind wir schon voll abgestraft worden.“Zudem habe er monatelang um seinen Job gebangt. Sein Arbeitgebe­r habe ihm glückliche­rweise die Stange gehalten.

Eine Geldstrafe von 4500 Euro

Den 29-Jährigen verurteilt­e Richter Pfeil zu einer Geldstrafe von 4500 Euro. Weil der junge Mann – wie die übrigen Angeklagte­n – nach Ansicht von Pfeil „seine Lektion daraus gelernt“habe und die Sache keine berufliche­n Konsequenz­en nach sich ziehen sollte, blieb der Richter auch bei 90 Tagessätze­n, was keinen Eintrag ins Führungsze­ugnis bedeutet.

Ihre Führersche­ine bekamen die Männer wenige Stunden nach der Verhandlun­g wieder.

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