LSW: Harte Diskussion um Antrag
Kapazitätserhöhung: Online-Konsultation ist beendet
Meitingen Die Online-Konsultation ist zu Ende gegangen, bei der über einen Antrag der Lech-Stahlwerke zur Erhöhung der zulässigen Produktionskapazität debattiert wurde. Nachbargemeinden und Bürgerinitiativen halten an ihrer ablehnenden Haltung fest. Die Auseinandersetzung wird teils mit harten Tönen geführt, die Suche nach Kompromissen ist kaum erkennbar. Die Entscheidung über die Genehmigung muss nun im Landratsamt Augsburg fallen.
Vor allem vom Lärm fühlen sich viele Bewohner in der Nachbarschaft der Lech-Stahlwerke belastet. Sie befürchten, dass sie künftig noch mehr Krach aushalten müssen, wenn das Stahlwerk seine Produktionskapazität steigert.
Es sind zum Teil harsche Töne, auch wenn sie juristisch verklausuliert werden, mit der die Auseinandersetzung geführt wird. So bezweifeln etwa die Autoren, die im Auftrag der Gemeinde Biberbach den Antrag und die Erwiderungen der Lech-Stahlwerke beurteilt haben, ob die zugrunde liegenden Gutachten alle nötigen Informationen sachgerecht und vollständig bereitstellen. Mit Bezug auf die Zollsiedlung in Biberbach heißt es zum Beispiel an einer Stelle, dass der „derzeitige Zustand in der schalltechnischen Untersuchung die Geräuschvorbelastungen offensichtlich zu niedrig bemessen“sei.
In der Stellungnahme der von Langweid beauftragten Anwaltskanzlei klingt an mehreren Stellen auch Kritik an Fachbehörden des Landratsamtes selbst an. So sei in der Einwendung in Bezug auf eine Umweltverträglichkeitsstudie zum Thema Wasser gefordert worden, dass darin auch ein Katastrophenfall berücksichtigt werden müsse – was die dafür zuständige Behörde mit keinem Wort kommentiert habe.
Ablehnende Haltung der Nachbargemeinden
Beide Gemeinden halten an ihren Einwendungen fest, mit denen sie letztlich eine Ablehnung der Kapazitätssteigerung fordern. Dazu hatten die Lech-Stahlwerke im Vorfeld der Online-Konsultation bereits ausführlich Stellung bezogen, an vielen Stellen auch mit dem Verweis auf Gutachten und rechtliche Grundlagen argumentiert. So war unter anderem darauf hingewiesen worden, dass die Bildung sogenannter Zwischenwerte für die zulässige Lärmbelastung die Lechwerksiedlung in Langweid nicht betrifft. Dies hatte auch die Fachbehörde des Landratsamts in ihrem Kommentar bestätigt. Auch die AGL Meitingen und die Bürgerinitiative LechSchmuttertal lehnen die Erhöhung der Produktionskapazität weiterhin ab. Unter anderem halten sie die Bildung sogenannter Zwischenwerte für die benachbarten Wohngebiete in Herbertshofen und der Zollsiedlung für rechtlich nicht zulässig oder zumindest umstritten. Mit diesen Zwischenwerten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Lärmbelastung genehmigt werden, die sonst für reine Wohngebiete nicht erlaubt wäre. Mit dem Vorliegen einer sogenannten Gemengelage begründet das Unternehmen die Zulässigkeit der Zwischenwertbildung.
Alle Einwendungen zum Antrag der Lech-Stahlwerke, die Antworten des Unternehmens sowie die Kommentare der Fachbehörden des Landratsamts wurden auf der Seite online-beteiligung.de/landkreisaugsburg veröffentlicht. Im nächsten Schritt werden vom Landratsamt alle eingegangenen Erwiderungen geprüft und bewertet. Schließlich wird dort auch entschieden, ob die Lech-Stahlwerke wie beantragt ihre Produktionskapazität von 1,1 auf 1,4 Millionen Tonnen Stahl jährlich erhöhen dürfen und ob dazu vom Unternehmen einzelne Bedingungen erfüllt werden müssen.