Richter stoppen Spahn
Staat darf bei Gesundheitsportal nicht mit Google kooperieren
München Das Landgericht München hat eine Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium und den US-Konzern, im Wesentlichen statt, wie das Gericht mitteilte.
Bei der Kooperation geht es um dies: Bei Google-Suchanfragen etwa zu Krankheiten oder Beschwerden wie Migräne wird bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Bundesgesundheitsministerium verantwortet wird. Die Zusammenarbeit hatte Gesundheitsminister Jens Spahn im November vorgestellt. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, gegen das Portal vor dem Landgericht München geklagt.
Verlage sehen durch das Portal ihre Position geschwächt und befürchten Nachteile, weil sie auch Gesundheitsportale im Portfolio haben. Auch das Gericht wertete die Zusammenarbeit in seinem Urteil als Kartellverstoß. Die Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums teilte mit: „Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt das Urteil zur Kenntnis.“Nach Auswertung der Entscheidung werde man über die weiteren Schritte entscheiden. Zugleich verwies der Sprecher darauf, dass das Angebot des Nationalen Gesundheitsportals an sich nicht von dem Urteil betroffen sei. Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte zur Gerichtsentscheidung:
„Menschen suchen und erwarten die relevantesten, vertrauenswürdigen Informationen über Gesundheit in der Pandemie und darüber hinaus.“Man sei enttäuscht darüber, dass das Landgericht die Einbindung von faktischen und wissenschaftlich fundierten Informationen des Bundesgesundheitsministeriums in die Google-Suche nun untersagt habe.
Der Burda-Konzern sieht in der Entscheidung der Richter die Pressefreiheit gestärkt. Vorstand Philipp Welte, der auch für netdoktor.de verantwortlich ist, betonte: „Diese Entscheidung des Landgerichts München ist ein erster wichtiger Schritt in einem grundsätzlichen Verfahren, in dem nichts weniger als die Freiheit der Presse verhandelt wird. Indirekt subventioniert das Gesundheitsministerium mit Steuergeldern die Vermarktung des Suchmonopolisten Google, der neben dem staatlichen Medienangebot ungerührt Werbung verkauft.“Auch die Verbände von Zeitschriftenund Zeitungsverlegern begrüßten das Urteil: „Hätte das Gericht die privilegierte Verbreitung des ministeriellen Gesundheitsmagazins durch das Suchmonopol für rechtmäßig erklärt, wäre es der Willkür der Digitalplattformen überlassen, welche Informationen und welche Meinungen die Leser zu Gesicht bekommen.“Seit November 2020 sei das staatliche Portal unter Außerkraftsetzung der für alle anderen geltenden Kriterien prominent auf der ersten Suchergebnisseite angezeigt worden und habe damit die bis dahin führenden privaten Portale verdrängt. Zuvor habe das staatliche Gesundheitsportal keine spürbare Rolle unter den Gesundheitsportalen gespielt
(dpa, AZ)