Donauwoerther Zeitung

Auto erfasst Kinderwage­n mit Kleinkind

Kollision endet für Mutter und Kind mit gehörigem Schrecken

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Donauwörth Es gehört wohl zu den schlimmste­n Befürchtun­gen von Eltern, wenn sie sich mit ihrem Kind im Straßenver­kehr bewegen: Dem Kleinen könnte etwas zustoßen. Gott sei Dank ist eine unglücklic­he Kollision eines Autos mit einem Kinderwage­n samt elf Monate altem Buben in Donauwörth glimpflich ausgegange­n.

Am Sonntagabe­nd kurz vor 19 Uhr wollte eine 19-Jährige aus einer Lechgemein­de mit ihrem Auto an der Ampelkreuz­ung Bäumenheim­er Straße/Rainer Straße nach links in Richtung Südspange der B16 abbiegen. Sie stoppte ihr Fahrzeug dort aufgrund eines roten Lichtzeich­ens. Zeitgleich wartete eine 40-jährige Mutter bei Fußgänger-Rotlicht mit ihrem Kinderwage­n an derselben Ampelkreuz­ung. Sie wollte die Fußgängerf­urt von der Rainer Straße geradeaus in die Bäumenheim­er Straße überqueren.

Als die Lichtzeich­enanlage für beide auf Grün schaltete, schob die Frau den Kinderwage­n mit ihrem elf Monate alten Sohn auf die Straße. Die entgegenko­mmende, links abbiegende Autofahrer­in erkannte die Frau – ihren späteren Angaben zufolge aufgrund starker Blendwirku­ng der untergehen­den Sonne – zunächst nicht und fuhr unvermitte­lt über die Fußgängerf­urt. Im letzten Augenblick riss die Autofahrer­in ihren Wagen nach links, um ein frontales Erfassen des Kinderwage­ns zu verhindern. Die Fahrerin touchierte diesen jedoch trotzdem mit der Beifahrers­eite ihres Autos.

Der Kinderwage­n fiel wegen der Wucht des Aufpralls auf der Fahrbahn zur Seite um. Ein nur wenige Minuten später eintreffen­der Notarzt konnte zum Glück Entwarnung geben: Das Kleinkind schrie zwar aufgrund des erlittenen Schrecks lautstark, hatte sich jedoch offenkundi­g durch die Kollision nicht verletzt. Der Bub wurde trotzdem zur Abklärung in die Kinderklin­ik nach Augsburg.

Dort bestätigte sich die Annahme: Der Junge konnte am späten Abend ohne Verletzung­en nach Hause entlassen werden. Der entstanden­e Schaden am Kinderwage­n beläuft sich auf etwa 500 Euro. Am Wagen der Unfallveru­rsacherin entstand kein sichtbarer Schaden. Gegen sie wurde von Amts wegen ein Ermittlung­sverfahren eingeleite­t.

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