Auto erfasst Kinderwagen mit Kleinkind
Kollision endet für Mutter und Kind mit gehörigem Schrecken
Donauwörth Es gehört wohl zu den schlimmsten Befürchtungen von Eltern, wenn sie sich mit ihrem Kind im Straßenverkehr bewegen: Dem Kleinen könnte etwas zustoßen. Gott sei Dank ist eine unglückliche Kollision eines Autos mit einem Kinderwagen samt elf Monate altem Buben in Donauwörth glimpflich ausgegangen.
Am Sonntagabend kurz vor 19 Uhr wollte eine 19-Jährige aus einer Lechgemeinde mit ihrem Auto an der Ampelkreuzung Bäumenheimer Straße/Rainer Straße nach links in Richtung Südspange der B16 abbiegen. Sie stoppte ihr Fahrzeug dort aufgrund eines roten Lichtzeichens. Zeitgleich wartete eine 40-jährige Mutter bei Fußgänger-Rotlicht mit ihrem Kinderwagen an derselben Ampelkreuzung. Sie wollte die Fußgängerfurt von der Rainer Straße geradeaus in die Bäumenheimer Straße überqueren.
Als die Lichtzeichenanlage für beide auf Grün schaltete, schob die Frau den Kinderwagen mit ihrem elf Monate alten Sohn auf die Straße. Die entgegenkommende, links abbiegende Autofahrerin erkannte die Frau – ihren späteren Angaben zufolge aufgrund starker Blendwirkung der untergehenden Sonne – zunächst nicht und fuhr unvermittelt über die Fußgängerfurt. Im letzten Augenblick riss die Autofahrerin ihren Wagen nach links, um ein frontales Erfassen des Kinderwagens zu verhindern. Die Fahrerin touchierte diesen jedoch trotzdem mit der Beifahrerseite ihres Autos.
Der Kinderwagen fiel wegen der Wucht des Aufpralls auf der Fahrbahn zur Seite um. Ein nur wenige Minuten später eintreffender Notarzt konnte zum Glück Entwarnung geben: Das Kleinkind schrie zwar aufgrund des erlittenen Schrecks lautstark, hatte sich jedoch offenkundig durch die Kollision nicht verletzt. Der Bub wurde trotzdem zur Abklärung in die Kinderklinik nach Augsburg.
Dort bestätigte sich die Annahme: Der Junge konnte am späten Abend ohne Verletzungen nach Hause entlassen werden. Der entstandene Schaden am Kinderwagen beläuft sich auf etwa 500 Euro. Am Wagen der Unfallverursacherin entstand kein sichtbarer Schaden. Gegen sie wurde von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.