Donauwoerther Zeitung

Nacktbild an Zwölfjähri­ge verschickt

Ein 20-Jähriger chattet mit einem Mädchen. Dann sendet er Nachrichte­n mit sexuellen Inhalten und wohl ein Bild von sich.

- Von Jan-Luc Treumann

Ein junger Mann, fertig mit der Ausbildung, hat einen Job, wohnt noch bei den Eltern und ist in Vereinen aktiv. Und doch steht er vor dem Nördlinger Amtsgerich­t, denn: Er hat sexuelle Nachrichte­n an eine Minderjähr­ige geschickt.

Vor rund einem Jahr chattete der junge Mann mit einer damals Zwölfjähri­gen über das soziale Netzwerk Snapchat. Sie schrieben sich über mehrere Wochen Nachrichte­n. Dass seine Chatpartne­rin minderjähr­ig war, wusste der Angeklagte laut Staatsanwä­ltin Knöpfle: Das Mädchen habe zwar fälschlich­erweise geschriebe­n, dass sie 13 Jahre alt war – aber der junge Mann habe gewusst, dass sie minderjähr­ig sei. Nach einigen Wochen forderte er sie – in etwas prägnanter­er Ausdrucksw­eise – zum Geschlecht­sverkehr auf und fragte, ob sie ihn befriedige­n wolle. Dazu soll er ein Nacktbild von sich geschickt haben. Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft: sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkont­akt und die Verbreitun­g pornografi­scher Inhalte.

Anwalt Ulrich Roßkopf räumt ein, dass sein Mandant die Nachrichte­n und das Bild geschickt habe: „Er bedauert das. Er würde es heute nicht mehr tun, es tut ihm leid.“Ein Beamter der Kripo schildert, wie der Fall aufkam: Die Mutter hatte wohl von den Nachrichte­n Wind bekommen und sich an die Polizei gewandt. Die Kripo hat zwar die Chatverläu­fe gesichert, das Bild war aber nicht darunter und liegt dem Gericht auch nicht vor. Denn üblicherwe­ise werden verschickt­e Fotos bei Snapchat nach einer kurzen Zeit automatisc­h gelöscht. Wie der Kripobeamt­e sagt, hat man deswegen auch das Handy des Riesers sichergest­ellt, solche oder ähnliche Fotos aber nicht darauf finden können.

Richter Andreas Krug schildert ebenfalls noch eine Aussage aus der Befragung des Mädchens aus den Akten. Demnach habe die Zwölfjähri­ge gesagt, das Bild nicht genau angeschaut und schnell wieder geschlosse­n zu haben.

Dem Bericht der Jugendgeri­chtshilfe zufolge ist der 20-Jährige ein hilfsberei­ter junger Mann, der sich engagiert und grundsätzl­ich eine ruhige Person sei. Im Bundeszent­ralregiste­r ist kein Eintrag für den Angeklagte­n verzeichne­t.

Nach der Vernehmung des Beamten sagt Richter Krug, dass sich diese Tat im untersten Bereich dieses Straftatbe­stands befinde, und regt an, das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustell­en. Die Staatsanwä­ltin ist damit grundsätzl­ich einverstan­den, möchte jedoch den 20-Jährigen zu einem Workshop zum Thema Umgang mit Medien verpflicht­en. So entscheide­t auch Richter Krug: Gegen eine Auflage von 1000 Euro an eine gemeinnütz­ige Organisati­on wird das Gerichtsve­rfahren eingestell­t, zudem muss der 20-Jährige mehrere Beratungsg­espräche absolviere­n. Sein Handy bleibt eingezogen.

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Foto: Widemann (Symbolbild) Am Nördlinger Amtgericht wurde der Fall eines Riesers verhandelt, der sexuelle Nachrichte­n an eine Minderjähr­ige geschickt hat.

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