Nacktbild an Zwölfjährige verschickt
Ein 20-Jähriger chattet mit einem Mädchen. Dann sendet er Nachrichten mit sexuellen Inhalten und wohl ein Bild von sich.
Ein junger Mann, fertig mit der Ausbildung, hat einen Job, wohnt noch bei den Eltern und ist in Vereinen aktiv. Und doch steht er vor dem Nördlinger Amtsgericht, denn: Er hat sexuelle Nachrichten an eine Minderjährige geschickt.
Vor rund einem Jahr chattete der junge Mann mit einer damals Zwölfjährigen über das soziale Netzwerk Snapchat. Sie schrieben sich über mehrere Wochen Nachrichten. Dass seine Chatpartnerin minderjährig war, wusste der Angeklagte laut Staatsanwältin Knöpfle: Das Mädchen habe zwar fälschlicherweise geschrieben, dass sie 13 Jahre alt war – aber der junge Mann habe gewusst, dass sie minderjährig sei. Nach einigen Wochen forderte er sie – in etwas prägnanterer Ausdrucksweise – zum Geschlechtsverkehr auf und fragte, ob sie ihn befriedigen wolle. Dazu soll er ein Nacktbild von sich geschickt haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt und die Verbreitung pornografischer Inhalte.
Anwalt Ulrich Roßkopf räumt ein, dass sein Mandant die Nachrichten und das Bild geschickt habe: „Er bedauert das. Er würde es heute nicht mehr tun, es tut ihm leid.“Ein Beamter der Kripo schildert, wie der Fall aufkam: Die Mutter hatte wohl von den Nachrichten Wind bekommen und sich an die Polizei gewandt. Die Kripo hat zwar die Chatverläufe gesichert, das Bild war aber nicht darunter und liegt dem Gericht auch nicht vor. Denn üblicherweise werden verschickte Fotos bei Snapchat nach einer kurzen Zeit automatisch gelöscht. Wie der Kripobeamte sagt, hat man deswegen auch das Handy des Riesers sichergestellt, solche oder ähnliche Fotos aber nicht darauf finden können.
Richter Andreas Krug schildert ebenfalls noch eine Aussage aus der Befragung des Mädchens aus den Akten. Demnach habe die Zwölfjährige gesagt, das Bild nicht genau angeschaut und schnell wieder geschlossen zu haben.
Dem Bericht der Jugendgerichtshilfe zufolge ist der 20-Jährige ein hilfsbereiter junger Mann, der sich engagiert und grundsätzlich eine ruhige Person sei. Im Bundeszentralregister ist kein Eintrag für den Angeklagten verzeichnet.
Nach der Vernehmung des Beamten sagt Richter Krug, dass sich diese Tat im untersten Bereich dieses Straftatbestands befinde, und regt an, das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen. Die Staatsanwältin ist damit grundsätzlich einverstanden, möchte jedoch den 20-Jährigen zu einem Workshop zum Thema Umgang mit Medien verpflichten. So entscheidet auch Richter Krug: Gegen eine Auflage von 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation wird das Gerichtsverfahren eingestellt, zudem muss der 20-Jährige mehrere Beratungsgespräche absolvieren. Sein Handy bleibt eingezogen.